Steuerberatung, Controlling, Unternehmensgründungen
Linzerstraße 10, A-4320 Perg
Keine Jobs für junge Talente
Dieses Unternehmen bietet aktuell keine Jobs für junge Talente
Der OGH hat am 13.02.2025 (9 ObA 75/24f) klargestellt: Rückwirkend in Kraft tretende Kollektivvertragsregelungen (leider kommt es in der Praxis immer wieder zu rückwirkenden KV-Abschlüssen) - etwa Gehaltserhöhungen oder Prämien - gelten auch für Arbeitnehmer:innen, die zum Zeitpunkt des KV-Abschlusses bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. In solchen Fällen sind Nachzahlungen per Aufrollung zu berücksichtigen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Lange war strittig, ob auf einen Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG zusätzlich Umsatzsteuer anfällt. Das BMF hat nun in einer Auskunft überraschend klargestellt: Der Rückersatz ist nicht steuerbarer Schadenersatz und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Wichtig: Davon zu unterscheiden ist die vom Bildungsinstitut in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weiterverrechnen darf (diese „fremde“ USt kann Teil des Ausbildungskostenrückersatzes sein). #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
In Österreich sind sämtliche Bankkonten im Kontenregister erfasst. Dazu zählen Girokonten, Sparbücher, Bausparkonten, Kredit- und Zahlungskonten, Wertpapierdepots sowie Schließfächer. Die Finanzverwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in sogenannte äußere Kontodaten nehmen. Das betrifft Informationen wie Kontonummer, Eröffnungsdatum, das kontoführende Institut sowie Kontoinhaber und zeichnungsberechtigte Personen. Kontostände und Kontobewegungen sind davon nicht erfasst. Über jede Einsichtnahme durch die Abgabenbehörden wird die betroffene Person über FinanzOnline informiert. Eine Einsicht in innere Kontodaten, also Kontostände und Bewegungen, ist nur mit richterlicher Genehmigung möglich und setzt einen begründeten Verdacht an der Richtigkeit der Abgaben des Abgabenpflichtigen voraus. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Für Veräußerungen von Grundstücken nach dem 30. Juni 2025 ist – sofern nach dem 31. Dezember 2024 eine Umwidmung von bspw. Acker bzw. Grünland in Bauland erfolgt ist – ein Zuschlag von 30 % zum Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Der Zuschlag wird nur bis zur Höhe des Veräußerungserlöses angesetzt und erfasst betriebliche wie auch außerbetriebliche Grundstücke. Der Umwidmungszuschlag wird mit der Immobilienertragssteuer abgeführt. Der Zuschlag soll wie folgt berechnet werden: Der Veräußerungsgewinn (= Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) wird um 30 % erhöht, sodass sich ein fiktiver Veräußerungsgewinn ergibt, welcher der Immobilienertragsteuer unterworfen wird. Sollte dieser fiktive Veräußerungsgewinn höher sein als der tatsächliche Veräußerungserlös, dann wird der tatsächliche Erlös als Basis für die Immobilienertragsteuerberechnung herangezogen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Auch für 2025 ist eine steuerfreie Mitarbeiterprämie geplant (vgl. dazu unseren SoMe-Beitrag vom 6.5.2025). Nunmehr tauchen Informationen auf, dass die Mitarbeiterprämie nicht nur niedriger als in den Vorjahren sein wird (max. 1.000 € pro Mitarbeiter), sondern auch, dass geplant sein soll, dass für die Mitarbeiterprämie 2025 (anders als in den Vorjahren) derzeit nur eine Einkommensteuerbefreiung vorgesehen ist. In den Vorjahren waren Mitarbeiterprämien (bzw. deren Vorgänger) gänzlich abgabenfrei – somit auch ohne Sozialversicherungs-, DB-, DZ- und Kommunalsteuerbelastung. Diese Änderung würde für 2025 eine signifikante Verschlechterung bedeuten – wir halten Sie auf dem Laufenden! #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Um ein höheres durchschnittliches Pensionsantrittsalter und eine stärkere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen zu fördern, sollen die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension ab 01.01.2026 angepasst werden: - Antrittsalter: von 62 auf 63 Jahre - erforderliche Versicherungszeit: von 40 auf 42 Jahre Die Anpassung soll schrittweise pro Quartal um zwei Monate erfolgen. Wer schon eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen hat (vor dem 1.4.2025), bleibt von der Änderung verschont. Achtung: Die Änderungen sind noch nicht final, der Gesetzgebungsprozess läuft – wir halten euch auf dem Laufenden! #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Der G&P-Storch ist wieder gelandet. 😊 Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Lena Schiefermaier und ihrem Freund Thomas zur Geburt ihres ersten Kindes, Tochter Nele Sophie. Wir freuen uns, dass es allen gut geht, und wünschen für die Zukunft nur das Allerbeste. #gp_steuerberatung #steuerberatung ##gp_steuerberatung #steuerberatung ##wirsteuernihresteuernwirsteuernihresteuern
Im Rahmen einer geplanten Gesetzesänderung soll die Basispauschalierung ab 2025 deutlich verbessert werden. Vorgesehen ist, die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit von derzeit € 220.000 ab 2025 auf € 320.000 anzuheben und ab 2026 weiter auf € 420.000 zu erhöhen. Die Basispauschalierung ermöglicht es, anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben einen pauschalen Prozentsatz der Betriebseinnahmen als Ausgaben geltend zu machen – ganz ohne Belegnachweis. Für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sowie bestimmte freiberufliche Tätigkeiten sollen die pauschalen Betriebsausgaben weiterhin 6 % betragen. Der Höchstbetrag an pauschalierten Ausgaben soll bei diesen Berufsgruppen jedoch von aktuell € 13.200 auf € 19.200 (2025) und weiter auf € 25.200 (2026) steigen. Bei allen anderen Einkünften ist eine Erhöhung des Pauschalsatzes von 12 % auf 13,5 % (2025) und 15 % (2026) geplant. Daraus ergibt sich, dass der Höchstbetrag an pauschalierten Ausgaben von derzeit € 26.200 auf € 43.200 (2025) und € 63.000 (2026) angepasst wird. Ziel der geplanten Änderungen: Die Pauschalierung für Selbstständige attraktiver gestalten und den administrativen Aufwand senken. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Wir gratulieren unseren Mitarbeiterinnen Lisa Pissenberger und Magdalena Aschauer zur bestandenen Prüfung „BMD – Digital Junior Accountant“. Beide Mitarbeiterinnen haben die Prüfung zudem mit Auszeichnung bestanden. Am Foto überreichen Geschäftsführer Klaus Gstöttner und die Leiterin der Buchhaltungsabteilung, Anita Reindl (ganz rechts) Magdalena (zweite von links) und Lisa (zweite von rechts) Blumen und gratulieren zur tollen Leistung. Liebe Magdalena, liebe Lisa: Wir haben an diesem Erfolg nie gezweifelt, denn ihr beweist jeden Tag in der Kanzlei, wie gut ihr eure Arbeit beherrscht. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Die geplante Novelle (soll voraussichtlich am 01.07.2025 in Kraft treten) des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) bringt wesentliche Änderungen für Immobilientransaktionen: Die Beteiligungsschwelle für den Gesellschafterwechsel und die Anteilsvereinigung soll von 95 % auf 75 % gesenkt werden (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Zudem soll der Tatbestand der Anteilsvereinigung auch auf mittelbare Beteiligungen ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass jede mittelbare Übertragung bis zu den Gesellschaftern für die Beurteilung eines Anfalls von Grunderwerbsteuer relevant sein soll. Die Ermittlung der 75-%-Beteiligungsschwelle soll durch eine Multiplikation der prozentuellen Beteiligungen auf jeder Ebene erfolgen. Tipp: Wer noch von den aktuell günstigeren Regelungen profitieren möchte, sollte geplante Transaktionen bzw. Umstrukturierungen – wo möglich – vor dem 30.06.2025 abschließen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Die Ministerialentwürfe zum Budgetbegleitgesetz 2025 sehen für das Kalenderjahr 2025 die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie in Höhe von maximal € 1.000,-- pro Arbeitnehmer/in vor (für 2026 ist insoweit eine Evaluierung geplant). Eine lohngestaltende Vorschrift (bspw. Kollektivvertrag) oder das steuerliche Gruppenmerkmal sind zwar nicht erforderlich, so dass die Mitarbeiterprämie grundsätzlich auch nur an einzelne Arbeitnehmer/innen gewährt werden kann. ABER: Für die personelle Auswahl und für höhenmäßige Unterschiede muss es laut Gesetzesentwurf „sachliche, betriebsbezogene Gründe“ geben – diese äußerst unklare Formulierung wird in der Praxis leider neuerlich zu Diskussionen führen, welche Gründe steuerlich anzuerkennen sind und welche nicht. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Im März 2025 hat das Finanzministerium nunmehr den endgültigen Wartungserlass 2025 zu den Verrechnungspreisrichtlinien 2021 („VPR-WE 2025“) erlassen. Inhaltlich umfasst der VPR-WE 2025 hauptsächlich Anpassungen der Verrechnungspreisrichtlinien 2021, die auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien in der aktuellen Version von 2022 zurückgehen. Einige „Highlights“ der Klarstellungen aus dem VPR-Wartungserlass 2025 in kurzer Übersicht: Behandlung durchlaufender Kosten (Rz. 42), erforderliche (Mindest-)Substanz in Auftragsforschungsmodellen (Rz. 148), Vergleichbarkeitsstudien und Margenermittlungen (Rz. 74a, 199, 199a und 199b), Behandlung von Aufwendungen im Interesse des Anteilseigners iZm dem Abzugsverbot nach § 12 (2) KStG (Rz. 102 und 102a), Einzelrating Konzerngesellschaft (Rz. 115 und 115a), Cash-Pooling (Rz. 123 und 124), Konzernstrukturänderungen (Rz. 178, 180, 185a, 186), Betriebsstätten (Rz. 259, 262, 278a, 278b, 285a) und Verrechnungspreisdokumentationen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Seit voriger Woche verstärkt Stephanie Hofstetter, BSc, aus Waldhausen unser Team Teilzeit in der Bilanzierung. Im Bild begrüßt Geschäftsführer Klaus Gstöttner Stephanie im Team und freut sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit! #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Ab Oktober 2025 ist die Nutzung von FinanzOnline nur mehr mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Das Finanzministerium empfiehlt dafür ID Austria. In Kooperation mit der Finanzverwaltung werden am 7. und 21. Mai, jeweils von 12 bis 16 Uhr, in der AK-Zentrale in Linz diesbezüglich Registrierungscodes vergeben. Wir empfehlen Ihnen einen raschen Wechsel zur 2-Faktor-Authentifizierung, damit es ab Oktober nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetteinsätze wurde von 2% auf 5% angehoben. Diese Gesetzesänderung ist für Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld nach dem 31. März 2025 entsteht. Die Regierung erwartet sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 50 Millionen Euro pro Jahr. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Das gesamte Team von Gstöttner & Partner wünscht euch ein frohes Osterfest. Wir hoffen, dass ihr die Feiertage in vollen Zügen im Kreise eurer Familie genießen könnt. Möge der Osterhase euch mit vielen bunten Überraschungen erfreuen. Habt eine wundervolle Zeit! 🐰 #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Der OGH hat am 13.02.2025 (9 ObA 75/24f) klargestellt: Rückwirkend in Kraft tretende Kollektivvertragsregelungen (leider kommt es in der Praxis immer wieder zu rückwirkenden KV-Abschlüssen) - etwa Gehaltserhöhungen oder Prämien - gelten auch für Arbeitnehmer:innen, die zum Zeitpunkt des KV-Abschlusses bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. In solchen Fällen sind Nachzahlungen per Aufrollung zu berücksichtigen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Lange war strittig, ob auf einen Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG zusätzlich Umsatzsteuer anfällt. Das BMF hat nun in einer Auskunft überraschend klargestellt: Der Rückersatz ist nicht steuerbarer Schadenersatz und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Wichtig: Davon zu unterscheiden ist die vom Bildungsinstitut in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weiterverrechnen darf (diese „fremde“ USt kann Teil des Ausbildungskostenrückersatzes sein). #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
In Österreich sind sämtliche Bankkonten im Kontenregister erfasst. Dazu zählen Girokonten, Sparbücher, Bausparkonten, Kredit- und Zahlungskonten, Wertpapierdepots sowie Schließfächer. Die Finanzverwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in sogenannte äußere Kontodaten nehmen. Das betrifft Informationen wie Kontonummer, Eröffnungsdatum, das kontoführende Institut sowie Kontoinhaber und zeichnungsberechtigte Personen. Kontostände und Kontobewegungen sind davon nicht erfasst. Über jede Einsichtnahme durch die Abgabenbehörden wird die betroffene Person über FinanzOnline informiert. Eine Einsicht in innere Kontodaten, also Kontostände und Bewegungen, ist nur mit richterlicher Genehmigung möglich und setzt einen begründeten Verdacht an der Richtigkeit der Abgaben des Abgabenpflichtigen voraus. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Für Veräußerungen von Grundstücken nach dem 30. Juni 2025 ist – sofern nach dem 31. Dezember 2024 eine Umwidmung von bspw. Acker bzw. Grünland in Bauland erfolgt ist – ein Zuschlag von 30 % zum Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Der Zuschlag wird nur bis zur Höhe des Veräußerungserlöses angesetzt und erfasst betriebliche wie auch außerbetriebliche Grundstücke. Der Umwidmungszuschlag wird mit der Immobilienertragssteuer abgeführt. Der Zuschlag soll wie folgt berechnet werden: Der Veräußerungsgewinn (= Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) wird um 30 % erhöht, sodass sich ein fiktiver Veräußerungsgewinn ergibt, welcher der Immobilienertragsteuer unterworfen wird. Sollte dieser fiktive Veräußerungsgewinn höher sein als der tatsächliche Veräußerungserlös, dann wird der tatsächliche Erlös als Basis für die Immobilienertragsteuerberechnung herangezogen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Auch für 2025 ist eine steuerfreie Mitarbeiterprämie geplant (vgl. dazu unseren SoMe-Beitrag vom 6.5.2025). Nunmehr tauchen Informationen auf, dass die Mitarbeiterprämie nicht nur niedriger als in den Vorjahren sein wird (max. 1.000 € pro Mitarbeiter), sondern auch, dass geplant sein soll, dass für die Mitarbeiterprämie 2025 (anders als in den Vorjahren) derzeit nur eine Einkommensteuerbefreiung vorgesehen ist. In den Vorjahren waren Mitarbeiterprämien (bzw. deren Vorgänger) gänzlich abgabenfrei – somit auch ohne Sozialversicherungs-, DB-, DZ- und Kommunalsteuerbelastung. Diese Änderung würde für 2025 eine signifikante Verschlechterung bedeuten – wir halten Sie auf dem Laufenden! #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Um ein höheres durchschnittliches Pensionsantrittsalter und eine stärkere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen zu fördern, sollen die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension ab 01.01.2026 angepasst werden: - Antrittsalter: von 62 auf 63 Jahre - erforderliche Versicherungszeit: von 40 auf 42 Jahre Die Anpassung soll schrittweise pro Quartal um zwei Monate erfolgen. Wer schon eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen hat (vor dem 1.4.2025), bleibt von der Änderung verschont. Achtung: Die Änderungen sind noch nicht final, der Gesetzgebungsprozess läuft – wir halten euch auf dem Laufenden! #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Der G&P-Storch ist wieder gelandet. 😊 Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Lena Schiefermaier und ihrem Freund Thomas zur Geburt ihres ersten Kindes, Tochter Nele Sophie. Wir freuen uns, dass es allen gut geht, und wünschen für die Zukunft nur das Allerbeste. #gp_steuerberatung #steuerberatung ##gp_steuerberatung #steuerberatung ##wirsteuernihresteuernwirsteuernihresteuern
Im Rahmen einer geplanten Gesetzesänderung soll die Basispauschalierung ab 2025 deutlich verbessert werden. Vorgesehen ist, die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit von derzeit € 220.000 ab 2025 auf € 320.000 anzuheben und ab 2026 weiter auf € 420.000 zu erhöhen. Die Basispauschalierung ermöglicht es, anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben einen pauschalen Prozentsatz der Betriebseinnahmen als Ausgaben geltend zu machen – ganz ohne Belegnachweis. Für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sowie bestimmte freiberufliche Tätigkeiten sollen die pauschalen Betriebsausgaben weiterhin 6 % betragen. Der Höchstbetrag an pauschalierten Ausgaben soll bei diesen Berufsgruppen jedoch von aktuell € 13.200 auf € 19.200 (2025) und weiter auf € 25.200 (2026) steigen. Bei allen anderen Einkünften ist eine Erhöhung des Pauschalsatzes von 12 % auf 13,5 % (2025) und 15 % (2026) geplant. Daraus ergibt sich, dass der Höchstbetrag an pauschalierten Ausgaben von derzeit € 26.200 auf € 43.200 (2025) und € 63.000 (2026) angepasst wird. Ziel der geplanten Änderungen: Die Pauschalierung für Selbstständige attraktiver gestalten und den administrativen Aufwand senken. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Wir gratulieren unseren Mitarbeiterinnen Lisa Pissenberger und Magdalena Aschauer zur bestandenen Prüfung „BMD – Digital Junior Accountant“. Beide Mitarbeiterinnen haben die Prüfung zudem mit Auszeichnung bestanden. Am Foto überreichen Geschäftsführer Klaus Gstöttner und die Leiterin der Buchhaltungsabteilung, Anita Reindl (ganz rechts) Magdalena (zweite von links) und Lisa (zweite von rechts) Blumen und gratulieren zur tollen Leistung. Liebe Magdalena, liebe Lisa: Wir haben an diesem Erfolg nie gezweifelt, denn ihr beweist jeden Tag in der Kanzlei, wie gut ihr eure Arbeit beherrscht. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Die geplante Novelle (soll voraussichtlich am 01.07.2025 in Kraft treten) des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) bringt wesentliche Änderungen für Immobilientransaktionen: Die Beteiligungsschwelle für den Gesellschafterwechsel und die Anteilsvereinigung soll von 95 % auf 75 % gesenkt werden (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Zudem soll der Tatbestand der Anteilsvereinigung auch auf mittelbare Beteiligungen ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass jede mittelbare Übertragung bis zu den Gesellschaftern für die Beurteilung eines Anfalls von Grunderwerbsteuer relevant sein soll. Die Ermittlung der 75-%-Beteiligungsschwelle soll durch eine Multiplikation der prozentuellen Beteiligungen auf jeder Ebene erfolgen. Tipp: Wer noch von den aktuell günstigeren Regelungen profitieren möchte, sollte geplante Transaktionen bzw. Umstrukturierungen – wo möglich – vor dem 30.06.2025 abschließen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Die Ministerialentwürfe zum Budgetbegleitgesetz 2025 sehen für das Kalenderjahr 2025 die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie in Höhe von maximal € 1.000,-- pro Arbeitnehmer/in vor (für 2026 ist insoweit eine Evaluierung geplant). Eine lohngestaltende Vorschrift (bspw. Kollektivvertrag) oder das steuerliche Gruppenmerkmal sind zwar nicht erforderlich, so dass die Mitarbeiterprämie grundsätzlich auch nur an einzelne Arbeitnehmer/innen gewährt werden kann. ABER: Für die personelle Auswahl und für höhenmäßige Unterschiede muss es laut Gesetzesentwurf „sachliche, betriebsbezogene Gründe“ geben – diese äußerst unklare Formulierung wird in der Praxis leider neuerlich zu Diskussionen führen, welche Gründe steuerlich anzuerkennen sind und welche nicht. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Im März 2025 hat das Finanzministerium nunmehr den endgültigen Wartungserlass 2025 zu den Verrechnungspreisrichtlinien 2021 („VPR-WE 2025“) erlassen. Inhaltlich umfasst der VPR-WE 2025 hauptsächlich Anpassungen der Verrechnungspreisrichtlinien 2021, die auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien in der aktuellen Version von 2022 zurückgehen. Einige „Highlights“ der Klarstellungen aus dem VPR-Wartungserlass 2025 in kurzer Übersicht: Behandlung durchlaufender Kosten (Rz. 42), erforderliche (Mindest-)Substanz in Auftragsforschungsmodellen (Rz. 148), Vergleichbarkeitsstudien und Margenermittlungen (Rz. 74a, 199, 199a und 199b), Behandlung von Aufwendungen im Interesse des Anteilseigners iZm dem Abzugsverbot nach § 12 (2) KStG (Rz. 102 und 102a), Einzelrating Konzerngesellschaft (Rz. 115 und 115a), Cash-Pooling (Rz. 123 und 124), Konzernstrukturänderungen (Rz. 178, 180, 185a, 186), Betriebsstätten (Rz. 259, 262, 278a, 278b, 285a) und Verrechnungspreisdokumentationen. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Seit voriger Woche verstärkt Stephanie Hofstetter, BSc, aus Waldhausen unser Team Teilzeit in der Bilanzierung. Im Bild begrüßt Geschäftsführer Klaus Gstöttner Stephanie im Team und freut sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit! #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Ab Oktober 2025 ist die Nutzung von FinanzOnline nur mehr mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Das Finanzministerium empfiehlt dafür ID Austria. In Kooperation mit der Finanzverwaltung werden am 7. und 21. Mai, jeweils von 12 bis 16 Uhr, in der AK-Zentrale in Linz diesbezüglich Registrierungscodes vergeben. Wir empfehlen Ihnen einen raschen Wechsel zur 2-Faktor-Authentifizierung, damit es ab Oktober nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetteinsätze wurde von 2% auf 5% angehoben. Diese Gesetzesänderung ist für Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld nach dem 31. März 2025 entsteht. Die Regierung erwartet sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 50 Millionen Euro pro Jahr. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
Das gesamte Team von Gstöttner & Partner wünscht euch ein frohes Osterfest. Wir hoffen, dass ihr die Feiertage in vollen Zügen im Kreise eurer Familie genießen könnt. Möge der Osterhase euch mit vielen bunten Überraschungen erfreuen. Habt eine wundervolle Zeit! 🐰 #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
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