Steuerberatung
4311 Schwertberg
25 - 50 Mitarbeiter

Keine Jobs für junge Talente
Dieses Unternehmen bietet aktuell keine Jobs für junge Talente
Klarstellungen des BMF zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern Aufgrund jüngst ergangener gerichtlicher Entscheidungen sowie zahlreicher damit einhergehender Auslegungsfragen, hat das BMF die Lohnsteuerrichtlinien in Bezug auf die Steuerfreiheit von Trinkgeldern überarbeitet und trifft Klarstellung zur Ortsüblichkeit und zu Verteilsystemen. Ortsüblichkeit empfangener Trinkgelder: Bei der Überprüfung der Ortsüblichkeit von Trinkgeldern ist nicht auf die Höhe des insgesamt hingegebenen Trinkgeldes abzustellen, sondern auf die Höhe des jedem einzelnen Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossenen Trinkgeldes. Die Relation des betragsmäßigen Trinkgeldes zum Arbeitslohn des einzelnen Arbeitnehmers ist nicht maßgeblich. Trinkgeldverteilsysteme: Trinkgelder, die im Rahmen eines Trinkgeld-Verteilsystems (wie etwa Tronc-Systeme) gesammelt und nach einem im Vorhinein festgelegten Schlüssel, unabhängig davon, ob dieser mündlich oder schriftlich (z. B. im Dienstvertrag) vereinbart ist, an die Arbeitnehmer verteilt werden, fallen ebenfalls unter die Steuerbefreiung.
Daniela und Sophie waren heute für unsere Kanzlei beim HAK-Karrieretag in Perg im Einsatz! Wie jedes Jahr hatten wir die Gelegenheit, unser Unternehmen sowie unsere vielfältigen Berufsbilder den Schüler:innen vorzustellen – und dabei viele spannende Gespräche zu führen. Der Austausch mit jungen, motivierten Menschen macht uns jedes Mal große Freude. Und natürlich durften auch heuer unsere beliebten Goodies nicht fehlen! 🎁✨ Vielen Dank an den Absolventenverein der BHAK/BHAS Perg für die Einladung und die tolle Organisation – wir freuen uns schon aufs nächste Jahr!
📍 PTS Perg – wir waren zu Besuch! Kürzlich waren Jasmin und Hannah in der PTS Perg unterwegs, um unsere Steuerberatungskanzlei und die Lehrberufe Steuerassistenz sowie Bürokauffrau/-mann vorzustellen. 💼✨ Wir hoffen, wir konnten den Schüler:innen zeigen, wie spannend und vielseitig unsere Arbeit ist – und vielleicht den einen oder die andere für eine Karriere bei uns begeistern! 🙌 👉 Schnuppertermine sind jederzeit möglich – einfach melden und reinschnuppern! Und natürlich gab’s auch ein paar Goodies zum Mitnehmen. 😄🎁 #Karriere #Lehre #Steuerberatung #PTSPerg #Schnuppern #Teamwork #Ausbildung
Starte deine Karriere mit uns! Auch dieses Jahr sind wir auf der Berufs- und Bildungsmesse Perg vertreten und freuen uns besonders auf motivierte, junge Talente, die sich für eine Zukunft in der Steuerberatung interessieren. 📅 7. & 8. November Komm vorbei, lerne unser Team kennen und informiere dich über spannende Einstiegsmöglichkeiten in unserer Kanzlei – von Praktika bis zur Lehrstelle. Wir freuen uns auf dich!
Teamgeist trifft Zahlenverständnis – Wer in der Steuerberatung arbeitet, weiß: Erfolg ist immer eine Gemeinschaftsleistung. Mit unserem Motto „Ein Job in der Steuerberatung – und die Rechnung geht auf.“ zeigen wir, wie stark Teamplay unseren Berufsalltag prägt. 👉 Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das gemeinsam mehr erreicht, bewirb dich jetzt!
Wir freuen uns sehr, dass Marvin nun fixer Bestandteil unseres Teams ist!!! 🤩 Bereits während seines erweiterten Pflichtpraktikums über die BHAK/BHAS Perg überzeugte er uns von seinen vielfältigen Talenten. Marvin, du ergänzt unsere Crew hervorragend - wir wünschen dir, dass du dich bei uns auch weiterhin wohlfühlst! 🥳👍
Ab 3.9.2025 werden sämtliche Schriftstücke an Unternehmerinnen und Unternehmer, welche zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, nur noch elektronisch in FinanzOnline zugestellt. Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline Ab 3.9.2025 werden sämtliche Schriftstücke an Unternehmerinnen und Unternehmer, welche zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, nur noch elektronisch in FinanzOnline zugestellt. Ausnahmen hiervon sind nicht mehr vorgesehen, sodass es nunmehr unumgänglich ist, laufend den Posteingang in FinanzOnline zu überprüfen. Um über etwaige Zustellungen via E-Mail informiert zu werden, ist es erforderlich, in den Grunddaten die aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen und die E-Mail-Verständigung zu aktivieren. Ist in FinanzOnline eine steuerliche Vertretung hinterlegt, welche über eine aufrechte Zustellvollmacht verfügt, so ergibt sich im Rahmen der elektronischen Zustellung keine Änderung und die Zustellung erfolgt wie bisher an die hinterlegte steuerliche Vertretung. Durch die elektronische Zustellung werden nunmehr auch Bescheide, Mitteilungen, Ersuchen und andere Schriftstücke ausschließlich in FinanzOnline zugestellt. Diese gelten als rechtswirksam zugestellt, wenn diese im Posteingang von FinanzOnline abrufbar sind. Mit der Zustellung in FinanzOnline beginnen auch etwaige Fristen (Erhebung eines Rechtsmittels, Zahlungsfristen etc.) zu laufen. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung gab es gesetzliche Änderungen. Lesen Sie mehr dazu im folgenden Artikel.
Steuertermine September 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juli: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Juli stehen bis zum 15. September 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für August: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für August gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. September 2025. 📌 Kammerumlage, Kfz-Steuer für II. Quartal 2025 📌 ESt- und KÖSt-Vorauszahlung für III. Quartal 2025
Am 7. März 2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine Inflationsanpassung der Mieten im Bereich der Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen vorerst ausgesetzt.
🚴♀️ Wir sind auf Betriebsausflug! 🚴♂️ Von 11. bis 14. September schwingen wir uns gemeinsam aufs Rad und genießen ein paar aktive Tage im Team. Darum bleibt unsere Kanzlei am Donnerstag, 11. September und am Freitag, 12. September geschlossen. Ab Montag, 15. September sind wir wieder wie gewohnt für euch da! ✨ Vielen Dank für euer Verständnis & bis bald!
Der wichtige Deckungsbeitrag Der Deckungsbeitrag ist definiert als Umsatz abzüglich der variablen Kosten und sagt z. B. aus, wie viel der Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt. So erzielt ein Produkt A mit Verkaufspreis von € 500,00 und variable Kosten von € 200,00 einen Deckungsbeitrag von € 300 pro Stück. Der Verkauf dieses Produktes würde aufgrund seines höheren Deckungsbeitrages mehr zum Gewinn des Unternehmens beitragen wie ein Produkt B mit Verkaufspreis von € 800,00, variablen Kosten von € 700,00 und somit einem Deckungsbeitrag von € 100,00. Auch bei der Frage, ob und wie viel Nachlass man einer Kundin oder einem Kunden gewähren kann, ist es wichtig, den Deckungsbeitrag seiner Produkte zu kennen. Der Deckungsbeitrag kann für ein Produkt pro Stück, auf die Gesamtmenge eines Produktes oder für das gesamte Unternehmen berechnet werden.
Als Scheinunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck gegründet werden, um Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder ihre Auftraggeber durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen.
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden? Das Unterhalten eines Vereinslokals (Clublokal) stellt grundsätzlich keinen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. Werden im Vereinslokal Getränke oder Speisen angeboten, ist ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dann nicht gegeben, wenn die Speisen oder Getränke von den Vereinsmitgliedern bereitgestellt und gegen Ersatz der Selbstkosten wiederum ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Auch darf keine gastronomische Infrastruktur in den Vereinsräumlichkeiten vorhanden sein. Das bloße Vorhandensein eines Kühlschrankes, einer Kaffeemaschine oder auch einer einfachen Kochgelegenheit (z. B. mobile Herdplatte) stellt keine gastronomische Infrastruktur dar. Im Umkehrschlusse wäre es begünstigungsschädlich, wenn die Getränke oder Speisen von Nichtmitgliedern bezogen werden (z. B. Direktlieferungen vom Großhändler) oder wenn Speisen und Getränke mit Gewinn verkauft werden. Ebenfalls wäre es begünstigungsschädlich, wenn Speisen und Getränke an Nichtmitglieder abgegeben werden.
🌟 Herzlich willkommen im Team, Johanna! 🌟 Seit dieser Woche ist Johanna Teil unserer Lohnverrechnung und startet bei uns ihre berufliche Laufbahn. 👩💻✨ Wir freuen uns sehr, sie auf diesem Weg zu begleiten und gemeinsam viele spannende Erfahrungen zu sammeln. Auf eine tolle Zusammenarbeit – schön, dass du da bist! 🙌
💼 Starte deine Karriere in der Steuerberatung! Ob Berufseinstieg oder nächste Karrierestufe – bei uns erwarten dich spannende Aufgaben, ein starkes Team und ein krisensicherer Job mit Zukunft. 🚀 👉 Werde Teil einer Branche, die nie stillsteht – und gestalte mit uns die Zukunft der Steuerberatung!
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 das EU-Omnibus-Paket I und II präsentiert, mit welchem Unternehmungen in Europa von dem wachsenden Regulierungs- und Bürokratieaufwand entlastet werden sollen.
Heute ist ein guter Tag für einen klaren Kopf! 😊 Ein klarer Kopf hilft nicht nur beim Denken, sondern auch beim Strukturieren von Zahlen und Plänen. Wir bringen Ordnung in Ihre Finanzen - Tag für Tag. 🧠
Am 17.6.2025 wurde die im Regierungsprogramm angekündigte Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Nationalrat final beschlossen. Anderes als die Vorgängerregelung, welche eine gänzliche Befreiung von der Abgabenpflicht vorsah, ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur noch von der Lohnsteuer befreit.
Steuertermine August 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juni: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Juni stehen bis zum 18. August 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juli: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Juli gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 18. August 2025. 📌 Kammerumlage, Kfz-Steuer für II. Quartal 2025 📌 ESt- und KÖSt-Vorauszahlung für III. Quartal 2025
Klarstellungen des BMF zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern Aufgrund jüngst ergangener gerichtlicher Entscheidungen sowie zahlreicher damit einhergehender Auslegungsfragen, hat das BMF die Lohnsteuerrichtlinien in Bezug auf die Steuerfreiheit von Trinkgeldern überarbeitet und trifft Klarstellung zur Ortsüblichkeit und zu Verteilsystemen. Ortsüblichkeit empfangener Trinkgelder: Bei der Überprüfung der Ortsüblichkeit von Trinkgeldern ist nicht auf die Höhe des insgesamt hingegebenen Trinkgeldes abzustellen, sondern auf die Höhe des jedem einzelnen Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossenen Trinkgeldes. Die Relation des betragsmäßigen Trinkgeldes zum Arbeitslohn des einzelnen Arbeitnehmers ist nicht maßgeblich. Trinkgeldverteilsysteme: Trinkgelder, die im Rahmen eines Trinkgeld-Verteilsystems (wie etwa Tronc-Systeme) gesammelt und nach einem im Vorhinein festgelegten Schlüssel, unabhängig davon, ob dieser mündlich oder schriftlich (z. B. im Dienstvertrag) vereinbart ist, an die Arbeitnehmer verteilt werden, fallen ebenfalls unter die Steuerbefreiung.
Daniela und Sophie waren heute für unsere Kanzlei beim HAK-Karrieretag in Perg im Einsatz! Wie jedes Jahr hatten wir die Gelegenheit, unser Unternehmen sowie unsere vielfältigen Berufsbilder den Schüler:innen vorzustellen – und dabei viele spannende Gespräche zu führen. Der Austausch mit jungen, motivierten Menschen macht uns jedes Mal große Freude. Und natürlich durften auch heuer unsere beliebten Goodies nicht fehlen! 🎁✨ Vielen Dank an den Absolventenverein der BHAK/BHAS Perg für die Einladung und die tolle Organisation – wir freuen uns schon aufs nächste Jahr!
📍 PTS Perg – wir waren zu Besuch! Kürzlich waren Jasmin und Hannah in der PTS Perg unterwegs, um unsere Steuerberatungskanzlei und die Lehrberufe Steuerassistenz sowie Bürokauffrau/-mann vorzustellen. 💼✨ Wir hoffen, wir konnten den Schüler:innen zeigen, wie spannend und vielseitig unsere Arbeit ist – und vielleicht den einen oder die andere für eine Karriere bei uns begeistern! 🙌 👉 Schnuppertermine sind jederzeit möglich – einfach melden und reinschnuppern! Und natürlich gab’s auch ein paar Goodies zum Mitnehmen. 😄🎁 #Karriere #Lehre #Steuerberatung #PTSPerg #Schnuppern #Teamwork #Ausbildung
Starte deine Karriere mit uns! Auch dieses Jahr sind wir auf der Berufs- und Bildungsmesse Perg vertreten und freuen uns besonders auf motivierte, junge Talente, die sich für eine Zukunft in der Steuerberatung interessieren. 📅 7. & 8. November Komm vorbei, lerne unser Team kennen und informiere dich über spannende Einstiegsmöglichkeiten in unserer Kanzlei – von Praktika bis zur Lehrstelle. Wir freuen uns auf dich!
Teamgeist trifft Zahlenverständnis – Wer in der Steuerberatung arbeitet, weiß: Erfolg ist immer eine Gemeinschaftsleistung. Mit unserem Motto „Ein Job in der Steuerberatung – und die Rechnung geht auf.“ zeigen wir, wie stark Teamplay unseren Berufsalltag prägt. 👉 Wenn du Teil eines Teams werden möchtest, das gemeinsam mehr erreicht, bewirb dich jetzt!
Wir freuen uns sehr, dass Marvin nun fixer Bestandteil unseres Teams ist!!! 🤩 Bereits während seines erweiterten Pflichtpraktikums über die BHAK/BHAS Perg überzeugte er uns von seinen vielfältigen Talenten. Marvin, du ergänzt unsere Crew hervorragend - wir wünschen dir, dass du dich bei uns auch weiterhin wohlfühlst! 🥳👍
Ab 3.9.2025 werden sämtliche Schriftstücke an Unternehmerinnen und Unternehmer, welche zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, nur noch elektronisch in FinanzOnline zugestellt. Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline Ab 3.9.2025 werden sämtliche Schriftstücke an Unternehmerinnen und Unternehmer, welche zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, nur noch elektronisch in FinanzOnline zugestellt. Ausnahmen hiervon sind nicht mehr vorgesehen, sodass es nunmehr unumgänglich ist, laufend den Posteingang in FinanzOnline zu überprüfen. Um über etwaige Zustellungen via E-Mail informiert zu werden, ist es erforderlich, in den Grunddaten die aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen und die E-Mail-Verständigung zu aktivieren. Ist in FinanzOnline eine steuerliche Vertretung hinterlegt, welche über eine aufrechte Zustellvollmacht verfügt, so ergibt sich im Rahmen der elektronischen Zustellung keine Änderung und die Zustellung erfolgt wie bisher an die hinterlegte steuerliche Vertretung. Durch die elektronische Zustellung werden nunmehr auch Bescheide, Mitteilungen, Ersuchen und andere Schriftstücke ausschließlich in FinanzOnline zugestellt. Diese gelten als rechtswirksam zugestellt, wenn diese im Posteingang von FinanzOnline abrufbar sind. Mit der Zustellung in FinanzOnline beginnen auch etwaige Fristen (Erhebung eines Rechtsmittels, Zahlungsfristen etc.) zu laufen. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung gab es gesetzliche Änderungen. Lesen Sie mehr dazu im folgenden Artikel.
Steuertermine September 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juli: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Juli stehen bis zum 15. September 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für August: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für August gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. September 2025. 📌 Kammerumlage, Kfz-Steuer für II. Quartal 2025 📌 ESt- und KÖSt-Vorauszahlung für III. Quartal 2025
Am 7. März 2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine Inflationsanpassung der Mieten im Bereich der Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen vorerst ausgesetzt.
🚴♀️ Wir sind auf Betriebsausflug! 🚴♂️ Von 11. bis 14. September schwingen wir uns gemeinsam aufs Rad und genießen ein paar aktive Tage im Team. Darum bleibt unsere Kanzlei am Donnerstag, 11. September und am Freitag, 12. September geschlossen. Ab Montag, 15. September sind wir wieder wie gewohnt für euch da! ✨ Vielen Dank für euer Verständnis & bis bald!
Der wichtige Deckungsbeitrag Der Deckungsbeitrag ist definiert als Umsatz abzüglich der variablen Kosten und sagt z. B. aus, wie viel der Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt. So erzielt ein Produkt A mit Verkaufspreis von € 500,00 und variable Kosten von € 200,00 einen Deckungsbeitrag von € 300 pro Stück. Der Verkauf dieses Produktes würde aufgrund seines höheren Deckungsbeitrages mehr zum Gewinn des Unternehmens beitragen wie ein Produkt B mit Verkaufspreis von € 800,00, variablen Kosten von € 700,00 und somit einem Deckungsbeitrag von € 100,00. Auch bei der Frage, ob und wie viel Nachlass man einer Kundin oder einem Kunden gewähren kann, ist es wichtig, den Deckungsbeitrag seiner Produkte zu kennen. Der Deckungsbeitrag kann für ein Produkt pro Stück, auf die Gesamtmenge eines Produktes oder für das gesamte Unternehmen berechnet werden.
Als Scheinunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck gegründet werden, um Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder ihre Auftraggeber durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen.
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden? Das Unterhalten eines Vereinslokals (Clublokal) stellt grundsätzlich keinen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. Werden im Vereinslokal Getränke oder Speisen angeboten, ist ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dann nicht gegeben, wenn die Speisen oder Getränke von den Vereinsmitgliedern bereitgestellt und gegen Ersatz der Selbstkosten wiederum ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Auch darf keine gastronomische Infrastruktur in den Vereinsräumlichkeiten vorhanden sein. Das bloße Vorhandensein eines Kühlschrankes, einer Kaffeemaschine oder auch einer einfachen Kochgelegenheit (z. B. mobile Herdplatte) stellt keine gastronomische Infrastruktur dar. Im Umkehrschlusse wäre es begünstigungsschädlich, wenn die Getränke oder Speisen von Nichtmitgliedern bezogen werden (z. B. Direktlieferungen vom Großhändler) oder wenn Speisen und Getränke mit Gewinn verkauft werden. Ebenfalls wäre es begünstigungsschädlich, wenn Speisen und Getränke an Nichtmitglieder abgegeben werden.
🌟 Herzlich willkommen im Team, Johanna! 🌟 Seit dieser Woche ist Johanna Teil unserer Lohnverrechnung und startet bei uns ihre berufliche Laufbahn. 👩💻✨ Wir freuen uns sehr, sie auf diesem Weg zu begleiten und gemeinsam viele spannende Erfahrungen zu sammeln. Auf eine tolle Zusammenarbeit – schön, dass du da bist! 🙌
💼 Starte deine Karriere in der Steuerberatung! Ob Berufseinstieg oder nächste Karrierestufe – bei uns erwarten dich spannende Aufgaben, ein starkes Team und ein krisensicherer Job mit Zukunft. 🚀 👉 Werde Teil einer Branche, die nie stillsteht – und gestalte mit uns die Zukunft der Steuerberatung!
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 das EU-Omnibus-Paket I und II präsentiert, mit welchem Unternehmungen in Europa von dem wachsenden Regulierungs- und Bürokratieaufwand entlastet werden sollen.
Heute ist ein guter Tag für einen klaren Kopf! 😊 Ein klarer Kopf hilft nicht nur beim Denken, sondern auch beim Strukturieren von Zahlen und Plänen. Wir bringen Ordnung in Ihre Finanzen - Tag für Tag. 🧠
Am 17.6.2025 wurde die im Regierungsprogramm angekündigte Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Nationalrat final beschlossen. Anderes als die Vorgängerregelung, welche eine gänzliche Befreiung von der Abgabenpflicht vorsah, ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur noch von der Lohnsteuer befreit.
Steuertermine August 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juni: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Juni stehen bis zum 18. August 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juli: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Juli gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 18. August 2025. 📌 Kammerumlage, Kfz-Steuer für II. Quartal 2025 📌 ESt- und KÖSt-Vorauszahlung für III. Quartal 2025
Steuerberatung Gaßner & Pichler GmbH
Keine Jobs für junge Talente
Dieses Unternehmen bietet aktuell keine Jobs für junge Talente