Marksteiner & Partner

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

location

Mauthausen

35 Mitarbeiter

Marksteiner & Partner ist ein erfahrenes Unternehmen im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, das individuelle kaufmännische Unterstützung und Beratung bietet.
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Keine Jobs für junge Talente

Dieses Unternehmen bietet aktuell keine Jobs für junge Talente

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🎓 Jedes Jahr ein Fixtermin: HAK Perg ✨ Auch heuer waren wir wieder bei der Karriereveranstaltung in der HAK Perg mit dabei! Ein tolles Format, um jungen Menschen Einblicke in unsere Arbeit zu geben und Fragen rund um Praktikum, Lehre & Einstiegsmöglichkeiten zu beantworten. Dieses Mal waren Lukas, Sofie und Klaus Marksteiner persönlich vor Ort – danke für euren Einsatz und die spannenden Gespräche mit den Schüler:innen!

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Diana war diesen Sommer im Rahmen ihres Ferialpraktikums bei Marksteiner & Partner mit dabei 💛 Mit ihrer engagierten Art und ihrem Interesse an der Praxis hat sie das Team tatkräftig unterstützt und wertvolle Einblicke gesammelt. Schön, dass du bei uns warst, Diana! 👏

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Dürfen wir vorstellen: Benjamin - unser Ferialpraktikant👏 Benjamin unterstützte uns diesen Sommer tatkräftig im Team und sammelte dabei erste Einblicke in die Welt der Steuerberatung. Mit viel Motivation, Lernbereitschaft und frischen Perspektiven ist er bei Marksteiner & Partner genau richtig - wir freuen uns, ihn für ein paar Wochen bei uns gehabt zu haben. Schön, dass du da warst, Benjamin! 💛

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🚐 NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2025 Leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5 Tonnen sind künftig von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit – darunter klassische Transporter, Kasten- und Pritschenwagen mit nur einer Sitzreihe. ➡️ Bei Fahrzeugen mit zwei Sitzreihen, wie Pick-ups, greift die Befreiung nur bei erfüllten Anforderungen an Laderaum und Ausstattung. Auch Vorführfahrzeuge sind ab dem Stichtag beim Verkauf an Endkunden NoVA-frei. Bei Tageszulassungen gilt: NoVA-Pflicht nur, wenn die 3-Monats-Frist vor dem 1. Juli 2025 endet. Diese Maßnahme senkt die Anschaffungskosten deutlich und schafft finanzielle Entlastung für Unternehmen. Das Finanzministerium wird noch definieren, was unter „einfacher Ausstattung“ bei Doppelkabinenpritschenwagen zu verstehen ist.

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Hallo und herzlich willkommen, Felix! 👋 Felix besucht die HAK und ist als Ferialpraktikant noch bis 29. August bei uns in der Kanzlei mit dabei. Wir freuen uns, ihn im Team zu haben und ihm spannende Einblicke in die Praxis geben zu dürfen - schön, dass du da bist!

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Wie lange braucht unser Team eigentlich in die Arbeit? Von „Ich kann fast im Pyjama kommen“ bis „Ich hör drei Podcasts auf dem Weg“ ist alles dabei. ;) . . #Fragederwoche #steuerberatung #team #marksteiner

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Dürfen wir vorstellen: Die Lohnverrechnungs-Abteilung von Marksteiner & Partner 💛 Ein starkes Team mit Köpfchen, Herz und Humor – hier wird nicht nur korrekt abgerechnet, sondern auch großartig zusammengearbeitet!

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Motorbezogene Versicherungssteuer von E-Autos 🚗 ➡️ Seit 1.4.2025 sind Elektrofahrzeuge nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Ausgenommen sind elektrisch angetriebene Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer Leistung von bis zu vier Kilowatt, für nicht befreite elektrisch angetriebene Motorräder erfolgt die Berechnung der Versicherungssteuer anhand der Motorleistung in Kilowatt. 💶 Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektro-PKW erfolgt künftig anhand der Motorleistung und des Fahrzeug-Eigengewichts. ➕ Zudem wird der Steuersatz für Plug-in-Hybrid-PKW angepasst, wodurch es zu einer Erhöhung der Steuerbelastung kommt.

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Team-Spotlight: Marlene 🙌 Marlene ist nun bereits im 3. Lehrjahr zur Steuerassistentin und bringt frischen Wind ins Team! Was ihr bei Marksteiner & Partner am besten gefällt? Die gute Zusammenarbeit und die lustigen Gespräche mit dem Sekretariat – da bleibt kein Tag ohne Lächeln! Danke, dass du bei uns im Team bist! 💛

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KöSt-Zuschlag wegen unterlassener Empfängernennung – mangelnde Dokumentation 🤯 Wenn ein Unternehmen die Empfänger von Betriebsausgaben nicht benennen kann, sind diese Ausgaben steuerlich nicht absetzbar. Bei Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich ein 25 %iger Körperschaftsteuer-Zuschlag dazu. Im konkreten Fall einer GmbH in der Baubranche konnten im Zuge einer Außenprüfung keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt werden, die die tatsächliche Leistungserbringung durch die Auftragnehmer belegten. Es fehlten u. a.: - Werkverträge - Baustellendokumentationen - Ausweiskopien - Nachweise über die technische Qualifikation der beauftragten Unternehmen Das Bundesfinanzgericht (BFG) und der VwGH bewerteten dies als nicht geringfügige Sorgfaltspflichtverletzung, da bei kommerziellen Bauvorhaben ein höherer Dokumentationsstandard zu erwarten sei. Eine umfassende und nachvollziehbare Dokumentation der Geschäftsbeziehungen ist unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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Na, bei dieser Frage ist sich aber wirklich das gesamte Team einig 😂😂 Obwohl immer für ganz viel frisches Obst gesorgt ist, wird bei uns Süßes einfach bevorzugt. . . #goteam #sweets #sweettoothforever

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🏃‍♂️💪 Beim Keltenman 2025 in Mitterkirchen war Marksteiner & Partner gleich doppelt am Start! Zwei Teams – ein Ziel: Alles geben! 🔥 👨‍💼 Team 1: Unsere drei Chefs – vorne mit dabei, wenn’s ernst wird. 👩‍💼 Team 2: Drei motivierte Mitarbeiter:innen – mit voller Power ins Rennen! Starker Einsatz, starker Zusammenhalt – wir sind stolz auf euch! 🙌

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💛 Seit August 2017 ist Romana nun schon Teil der Lohnverrechnung bei Marksteiner & Partner – mit Fachwissen und Engagement 👏 Was sie besonders schätzt? - Das hervorragende Team und den starken Zusammenhalt in der Abteilung - Die vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten, vor allem bei der Akademie der Steuerberater Danke, dass du bei uns im Team bist! 💛

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Zukunft trifft Steuerberatung 🤖 Klaus Marksteiner und Leo waren von 23.–24. April 2025 beim KI-Seminar in Salzburg und haben erfolgreich die Ausbildung zum KI-Beauftragten für Steuerberatung und KMUs absolviert. Mit diesem Schritt stellen wir sicher, dass wir bei künstlicher Intelligenz und Digitalisierung am Puls der Zeit bleiben – für noch effizientere Lösungen und top-aktuelle Beratung für unsere Klient:innen. 💪

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Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen 🙌 ☑️ Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied: Geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen können auch über den Freibetrag von € 365 hinaus lohnsteuerfrei bleiben. ➡️ Voraussetzung: Die Veranstaltung liegt überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers – z. B. Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge, die das Betriebsklima und den Zusammenhalt fördern. Solche Events gelten nicht als zusätzliche Entlohnung. Das Finanzamt sieht das anders – es fordert Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) muss nun abschließend über die Rechtsfrage entscheiden.

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30 Trinkflaschen für die Helden von morgen 💪 Wir freuen uns, die Feuerwehrjugend Mitterkirchen mit 30 Trinkflaschen im Marksteiner-Design unterstützen zu dürfen! Egal ob im Einsatz oder beim Training – Hydration ist alles. Mit diesem kleinen Beitrag möchten wir unseren Dank und unsere Anerkennung für das großartige Engagement der Feuerwehrjugend zeigen. 🙏

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Von der Zufallsentdeckung zur Punktlandung im Team 🎉 Sarah ist seit Jänner 2025 Teil von Marksteiner & Partner – und ihr Weg zu uns war alles andere als gewöhnlich: Beim Auspacken nach dem Umzug nach Mauthausen fiel ihr ein Stift mit der Aufschrift „Marksteiner & Partner“ in die Hände. Zufall? Schicksal? Auf jeden Fall der Startschuss! Nur einen Tag nach ihrer Bewerbung kam schon der Anruf von Herrn Mag. Scheuchenpflug. Heute unterstützt sie uns als Buchhalterin – und schätzt besonders das offene Miteinander, die hilfsbereiten Kolleg:innen und das positive Arbeitsklima. Wir freuen uns riesig, dass du bei uns bist, Sarah! 💛

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⚠️ Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025 1) Dienstreisekosten: Alternative Pauschale für Arbeitgeber // Ersatz zum Fahrscheinpreis möglich: - 0,50 EUR/km für die ersten 50 km - 0,20 EUR/km für die nächsten 250 km - 0,10 EUR/km darüber hinaus �➡️ Alternativ: fiktive Kosten des günstigsten ÖPNV-Tickets 💶 Bis zu 2.450 EUR jährlich steuerfrei! 2) Kilometergeldverordnung ab 1.1.2025 // Neue Kilometersätze für Werbungskosten & Betriebsausgaben 👩 Einheitliche Sätze mit der Personalverrechnung: 0,50 EUR/km 🚗 Gilt für maximal 30.000 km pro Jahr ➡️ Relevant für Arbeitnehmerveranlagung & Selbständige! 3) Sachbezugswerteverordnung: Vorteile für Dienstwohnungen // Erleichterungen für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen: ➡️ Sachbezugsfreie Größe: bis 35 m2 ➡️ 35 %-Abschlag: bis 45 m2 (max. 12 Monate) ➡️ Gemeinschaftsräume bei gemeinsamer Nutzung nur anteilig angerechnet 👏 Weniger steuerliche Belastung für Arbeitnehmer:innen!

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Man könnte meinen, in einer Steuerkanzlei geht’s immer ernst und sachlich zu – aber bei uns ist der Humor definitiv fixer Bestandteil des Arbeitsalltags. 👏 Ganz vorne im Rennen um die meisten Lacher des Tages: Steffi und Andrea. Ob in Meetings, in der Kaffeeküche oder einfach zwischendurch – mit den beiden wird‘s halt nicht langweilig.

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Ab dem 1. April 2025 könnte die Steuerbefreiung für E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben werden. Wie erfolgt die Besteuerung? Grundlage: Eigengewicht & Dauerleistung (laut Zulassungsschein) Zwei Komponenten: > Leistung → gestaffeltes Tarifsystem > Gewicht → Besteuerung nach Gewichtsklassen 🚗 Was bedeutet das für E-Auto-Besitzer? Die Mehrheit der E-Pkw dürfte unter 500 € pro Jahr bleiben. ABER: Je nach Leistung & Gewicht kann die Steuer zwischen 70 € und über 2.000 € liegen! Was haltet ihr von dieser Änderung? Schreibt es in die Kommentare!