Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Mauthausen
35 Mitarbeiter
Keine Jobs für junge Talente
Dieses Unternehmen bietet aktuell keine Jobs für junge Talente
Dürfen wir vorstellen: Die Lohnverrechnungs-Abteilung von Marksteiner & Partner 💛 Ein starkes Team mit Köpfchen, Herz und Humor – hier wird nicht nur korrekt abgerechnet, sondern auch großartig zusammengearbeitet!
Motorbezogene Versicherungssteuer von E-Autos 🚗 ➡️ Seit 1.4.2025 sind Elektrofahrzeuge nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Ausgenommen sind elektrisch angetriebene Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer Leistung von bis zu vier Kilowatt, für nicht befreite elektrisch angetriebene Motorräder erfolgt die Berechnung der Versicherungssteuer anhand der Motorleistung in Kilowatt. 💶 Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektro-PKW erfolgt künftig anhand der Motorleistung und des Fahrzeug-Eigengewichts. ➕ Zudem wird der Steuersatz für Plug-in-Hybrid-PKW angepasst, wodurch es zu einer Erhöhung der Steuerbelastung kommt.
Team-Spotlight: Marlene 🙌 Marlene ist nun bereits im 3. Lehrjahr zur Steuerassistentin und bringt frischen Wind ins Team! Was ihr bei Marksteiner & Partner am besten gefällt? Die gute Zusammenarbeit und die lustigen Gespräche mit dem Sekretariat – da bleibt kein Tag ohne Lächeln! Danke, dass du bei uns im Team bist! 💛
KöSt-Zuschlag wegen unterlassener Empfängernennung – mangelnde Dokumentation 🤯 Wenn ein Unternehmen die Empfänger von Betriebsausgaben nicht benennen kann, sind diese Ausgaben steuerlich nicht absetzbar. Bei Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich ein 25 %iger Körperschaftsteuer-Zuschlag dazu. Im konkreten Fall einer GmbH in der Baubranche konnten im Zuge einer Außenprüfung keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt werden, die die tatsächliche Leistungserbringung durch die Auftragnehmer belegten. Es fehlten u. a.: - Werkverträge - Baustellendokumentationen - Ausweiskopien - Nachweise über die technische Qualifikation der beauftragten Unternehmen Das Bundesfinanzgericht (BFG) und der VwGH bewerteten dies als nicht geringfügige Sorgfaltspflichtverletzung, da bei kommerziellen Bauvorhaben ein höherer Dokumentationsstandard zu erwarten sei. Eine umfassende und nachvollziehbare Dokumentation der Geschäftsbeziehungen ist unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Na, bei dieser Frage ist sich aber wirklich das gesamte Team einig 😂😂 Obwohl immer für ganz viel frisches Obst gesorgt ist, wird bei uns Süßes einfach bevorzugt. . . #goteam #sweets #sweettoothforever
🏃♂️💪 Beim Keltenman 2025 in Mitterkirchen war Marksteiner & Partner gleich doppelt am Start! Zwei Teams – ein Ziel: Alles geben! 🔥 👨💼 Team 1: Unsere drei Chefs – vorne mit dabei, wenn’s ernst wird. 👩💼 Team 2: Drei motivierte Mitarbeiter:innen – mit voller Power ins Rennen! Starker Einsatz, starker Zusammenhalt – wir sind stolz auf euch! 🙌
💛 Seit August 2017 ist Romana nun schon Teil der Lohnverrechnung bei Marksteiner & Partner – mit Fachwissen und Engagement 👏 Was sie besonders schätzt? - Das hervorragende Team und den starken Zusammenhalt in der Abteilung - Die vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten, vor allem bei der Akademie der Steuerberater Danke, dass du bei uns im Team bist! 💛
Zukunft trifft Steuerberatung 🤖 Klaus Marksteiner und Leo waren von 23.–24. April 2025 beim KI-Seminar in Salzburg und haben erfolgreich die Ausbildung zum KI-Beauftragten für Steuerberatung und KMUs absolviert. Mit diesem Schritt stellen wir sicher, dass wir bei künstlicher Intelligenz und Digitalisierung am Puls der Zeit bleiben – für noch effizientere Lösungen und top-aktuelle Beratung für unsere Klient:innen. 💪
Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen 🙌 ☑️ Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied: Geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen können auch über den Freibetrag von € 365 hinaus lohnsteuerfrei bleiben. ➡️ Voraussetzung: Die Veranstaltung liegt überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers – z. B. Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge, die das Betriebsklima und den Zusammenhalt fördern. Solche Events gelten nicht als zusätzliche Entlohnung. Das Finanzamt sieht das anders – es fordert Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) muss nun abschließend über die Rechtsfrage entscheiden.
30 Trinkflaschen für die Helden von morgen 💪 Wir freuen uns, die Feuerwehrjugend Mitterkirchen mit 30 Trinkflaschen im Marksteiner-Design unterstützen zu dürfen! Egal ob im Einsatz oder beim Training – Hydration ist alles. Mit diesem kleinen Beitrag möchten wir unseren Dank und unsere Anerkennung für das großartige Engagement der Feuerwehrjugend zeigen. 🙏
Von der Zufallsentdeckung zur Punktlandung im Team 🎉 Sarah ist seit Jänner 2025 Teil von Marksteiner & Partner – und ihr Weg zu uns war alles andere als gewöhnlich: Beim Auspacken nach dem Umzug nach Mauthausen fiel ihr ein Stift mit der Aufschrift „Marksteiner & Partner“ in die Hände. Zufall? Schicksal? Auf jeden Fall der Startschuss! Nur einen Tag nach ihrer Bewerbung kam schon der Anruf von Herrn Mag. Scheuchenpflug. Heute unterstützt sie uns als Buchhalterin – und schätzt besonders das offene Miteinander, die hilfsbereiten Kolleg:innen und das positive Arbeitsklima. Wir freuen uns riesig, dass du bei uns bist, Sarah! 💛
⚠️ Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025 1) Dienstreisekosten: Alternative Pauschale für Arbeitgeber // Ersatz zum Fahrscheinpreis möglich: - 0,50 EUR/km für die ersten 50 km - 0,20 EUR/km für die nächsten 250 km - 0,10 EUR/km darüber hinaus �➡️ Alternativ: fiktive Kosten des günstigsten ÖPNV-Tickets 💶 Bis zu 2.450 EUR jährlich steuerfrei! 2) Kilometergeldverordnung ab 1.1.2025 // Neue Kilometersätze für Werbungskosten & Betriebsausgaben 👩 Einheitliche Sätze mit der Personalverrechnung: 0,50 EUR/km 🚗 Gilt für maximal 30.000 km pro Jahr ➡️ Relevant für Arbeitnehmerveranlagung & Selbständige! 3) Sachbezugswerteverordnung: Vorteile für Dienstwohnungen // Erleichterungen für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen: ➡️ Sachbezugsfreie Größe: bis 35 m2 ➡️ 35 %-Abschlag: bis 45 m2 (max. 12 Monate) ➡️ Gemeinschaftsräume bei gemeinsamer Nutzung nur anteilig angerechnet 👏 Weniger steuerliche Belastung für Arbeitnehmer:innen!
Man könnte meinen, in einer Steuerkanzlei geht’s immer ernst und sachlich zu – aber bei uns ist der Humor definitiv fixer Bestandteil des Arbeitsalltags. 👏 Ganz vorne im Rennen um die meisten Lacher des Tages: Steffi und Andrea. Ob in Meetings, in der Kaffeeküche oder einfach zwischendurch – mit den beiden wird‘s halt nicht langweilig.
Ab dem 1. April 2025 könnte die Steuerbefreiung für E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben werden. Wie erfolgt die Besteuerung? Grundlage: Eigengewicht & Dauerleistung (laut Zulassungsschein) Zwei Komponenten: > Leistung → gestaffeltes Tarifsystem > Gewicht → Besteuerung nach Gewichtsklassen 🚗 Was bedeutet das für E-Auto-Besitzer? Die Mehrheit der E-Pkw dürfte unter 500 € pro Jahr bleiben. ABER: Je nach Leistung & Gewicht kann die Steuer zwischen 70 € und über 2.000 € liegen! Was haltet ihr von dieser Änderung? Schreibt es in die Kommentare!
Man sagt doch so schön: Der Schreibtisch ist ein Blick in unsere Seele...Oder ging das anders? ➡️ Swipe für einen kleinen Blick hinter die Kulissen – ganz ohne Deko, dafür mit System.
👩⚖️ Geschäftsführer:innenhaftung bei Insolvenz – Wichtig zu wissen! Ein/e Geschäftsführer:in einer GmbH kann für Abgaben haften, die vor der Insolvenz fällig waren, aber erst nach der Insolvenzeröffnung durch eine Außenprüfung festgesetzt werden. Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG): Der/Die Geschäftsführer:in haftet, wenn er keine ausreichenden Beweise für die Zahlungsunfähigkeit oder die Gleichbehandlung der Gläubiger vorlegen kann. 🔎 Konkret bedeutet das: > Im verhandelten Fall konnte der Geschäftsführer nicht nachweisen, dass keine Mittel zur Begleichung der Abgaben vorhanden waren. > Folge: Er wurde zur Haftung herangezogen. Gerichtliche Klarstellung: Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bestehen, auch wenn die Abgaben erst nach der Insolvenzeröffnung festgesetzt werden. ➡️ ❗️ Fazit: Geschäftsführer:innen müssen die finanziellen Verpflichtungen der GmbH genau im Blick behalten! Es gibt Fragen? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Ob am Telefon, bei der Terminplanung oder mitten im Orga-Trubel – Marlene behält stets den Überblick und bringt mit ihrer herzlichen Art frischen Wind in unseren Büroalltag. Sie sorgt täglich dafür, dass im Hintergrund alles rundläuft – und das mit ganz viel Engagement und Teamgeist. Wir sind dankbar, dass sie Teil unseres Teams ist! 🙌
🤔 Selbständigkeit oder Dienstverhältnis? Die richtige Einstufung zählt! Die Unterscheidung zwischen selbständiger Tätigkeit und Dienstverhältnis ist entscheidend für steuerliche und versicherungstechnische Aspekte. Was sagt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)? Die Nutzung eigener Arbeitsmittel kann ein wichtiges Kriterium für eine selbständige Tätigkeit sein. ⛰️ Der Fall eines Bergführers #storytime Ein Bergführer nutzte seine eigene Ausrüstung, was grundsätzlich für eine selbständige Tätigkeit sprach. -> Doch es gab ein Problem: Er konnte keine ausreichenden Nachweise über die betriebliche Nutzung seiner Arbeitsmittel erbringen. -> Folge: Er wurde als Dienstnehmer eingestuft. ❗️ Wichtig für alle Selbständigen: Diese Entscheidung zeigt: > Alle relevanten Faktoren müssen sorgfältig dokumentiert werden! > Nur eigene Ausrüstung zu nutzen, reicht nicht aus – der betriebliche Einsatz muss nachgewiesen werden. ➡️ Gibt es Fragen zur Einstufung? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Dürfen wir vorstellen: Die Lohnverrechnungs-Abteilung von Marksteiner & Partner 💛 Ein starkes Team mit Köpfchen, Herz und Humor – hier wird nicht nur korrekt abgerechnet, sondern auch großartig zusammengearbeitet!
Motorbezogene Versicherungssteuer von E-Autos 🚗 ➡️ Seit 1.4.2025 sind Elektrofahrzeuge nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Ausgenommen sind elektrisch angetriebene Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer Leistung von bis zu vier Kilowatt, für nicht befreite elektrisch angetriebene Motorräder erfolgt die Berechnung der Versicherungssteuer anhand der Motorleistung in Kilowatt. 💶 Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektro-PKW erfolgt künftig anhand der Motorleistung und des Fahrzeug-Eigengewichts. ➕ Zudem wird der Steuersatz für Plug-in-Hybrid-PKW angepasst, wodurch es zu einer Erhöhung der Steuerbelastung kommt.
Team-Spotlight: Marlene 🙌 Marlene ist nun bereits im 3. Lehrjahr zur Steuerassistentin und bringt frischen Wind ins Team! Was ihr bei Marksteiner & Partner am besten gefällt? Die gute Zusammenarbeit und die lustigen Gespräche mit dem Sekretariat – da bleibt kein Tag ohne Lächeln! Danke, dass du bei uns im Team bist! 💛
KöSt-Zuschlag wegen unterlassener Empfängernennung – mangelnde Dokumentation 🤯 Wenn ein Unternehmen die Empfänger von Betriebsausgaben nicht benennen kann, sind diese Ausgaben steuerlich nicht absetzbar. Bei Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich ein 25 %iger Körperschaftsteuer-Zuschlag dazu. Im konkreten Fall einer GmbH in der Baubranche konnten im Zuge einer Außenprüfung keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt werden, die die tatsächliche Leistungserbringung durch die Auftragnehmer belegten. Es fehlten u. a.: - Werkverträge - Baustellendokumentationen - Ausweiskopien - Nachweise über die technische Qualifikation der beauftragten Unternehmen Das Bundesfinanzgericht (BFG) und der VwGH bewerteten dies als nicht geringfügige Sorgfaltspflichtverletzung, da bei kommerziellen Bauvorhaben ein höherer Dokumentationsstandard zu erwarten sei. Eine umfassende und nachvollziehbare Dokumentation der Geschäftsbeziehungen ist unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Na, bei dieser Frage ist sich aber wirklich das gesamte Team einig 😂😂 Obwohl immer für ganz viel frisches Obst gesorgt ist, wird bei uns Süßes einfach bevorzugt. . . #goteam #sweets #sweettoothforever
🏃♂️💪 Beim Keltenman 2025 in Mitterkirchen war Marksteiner & Partner gleich doppelt am Start! Zwei Teams – ein Ziel: Alles geben! 🔥 👨💼 Team 1: Unsere drei Chefs – vorne mit dabei, wenn’s ernst wird. 👩💼 Team 2: Drei motivierte Mitarbeiter:innen – mit voller Power ins Rennen! Starker Einsatz, starker Zusammenhalt – wir sind stolz auf euch! 🙌
💛 Seit August 2017 ist Romana nun schon Teil der Lohnverrechnung bei Marksteiner & Partner – mit Fachwissen und Engagement 👏 Was sie besonders schätzt? - Das hervorragende Team und den starken Zusammenhalt in der Abteilung - Die vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten, vor allem bei der Akademie der Steuerberater Danke, dass du bei uns im Team bist! 💛
Zukunft trifft Steuerberatung 🤖 Klaus Marksteiner und Leo waren von 23.–24. April 2025 beim KI-Seminar in Salzburg und haben erfolgreich die Ausbildung zum KI-Beauftragten für Steuerberatung und KMUs absolviert. Mit diesem Schritt stellen wir sicher, dass wir bei künstlicher Intelligenz und Digitalisierung am Puls der Zeit bleiben – für noch effizientere Lösungen und top-aktuelle Beratung für unsere Klient:innen. 💪
Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen 🙌 ☑️ Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied: Geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen können auch über den Freibetrag von € 365 hinaus lohnsteuerfrei bleiben. ➡️ Voraussetzung: Die Veranstaltung liegt überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers – z. B. Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge, die das Betriebsklima und den Zusammenhalt fördern. Solche Events gelten nicht als zusätzliche Entlohnung. Das Finanzamt sieht das anders – es fordert Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) muss nun abschließend über die Rechtsfrage entscheiden.
30 Trinkflaschen für die Helden von morgen 💪 Wir freuen uns, die Feuerwehrjugend Mitterkirchen mit 30 Trinkflaschen im Marksteiner-Design unterstützen zu dürfen! Egal ob im Einsatz oder beim Training – Hydration ist alles. Mit diesem kleinen Beitrag möchten wir unseren Dank und unsere Anerkennung für das großartige Engagement der Feuerwehrjugend zeigen. 🙏
Von der Zufallsentdeckung zur Punktlandung im Team 🎉 Sarah ist seit Jänner 2025 Teil von Marksteiner & Partner – und ihr Weg zu uns war alles andere als gewöhnlich: Beim Auspacken nach dem Umzug nach Mauthausen fiel ihr ein Stift mit der Aufschrift „Marksteiner & Partner“ in die Hände. Zufall? Schicksal? Auf jeden Fall der Startschuss! Nur einen Tag nach ihrer Bewerbung kam schon der Anruf von Herrn Mag. Scheuchenpflug. Heute unterstützt sie uns als Buchhalterin – und schätzt besonders das offene Miteinander, die hilfsbereiten Kolleg:innen und das positive Arbeitsklima. Wir freuen uns riesig, dass du bei uns bist, Sarah! 💛
⚠️ Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025 1) Dienstreisekosten: Alternative Pauschale für Arbeitgeber // Ersatz zum Fahrscheinpreis möglich: - 0,50 EUR/km für die ersten 50 km - 0,20 EUR/km für die nächsten 250 km - 0,10 EUR/km darüber hinaus �➡️ Alternativ: fiktive Kosten des günstigsten ÖPNV-Tickets 💶 Bis zu 2.450 EUR jährlich steuerfrei! 2) Kilometergeldverordnung ab 1.1.2025 // Neue Kilometersätze für Werbungskosten & Betriebsausgaben 👩 Einheitliche Sätze mit der Personalverrechnung: 0,50 EUR/km 🚗 Gilt für maximal 30.000 km pro Jahr ➡️ Relevant für Arbeitnehmerveranlagung & Selbständige! 3) Sachbezugswerteverordnung: Vorteile für Dienstwohnungen // Erleichterungen für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen: ➡️ Sachbezugsfreie Größe: bis 35 m2 ➡️ 35 %-Abschlag: bis 45 m2 (max. 12 Monate) ➡️ Gemeinschaftsräume bei gemeinsamer Nutzung nur anteilig angerechnet 👏 Weniger steuerliche Belastung für Arbeitnehmer:innen!
Man könnte meinen, in einer Steuerkanzlei geht’s immer ernst und sachlich zu – aber bei uns ist der Humor definitiv fixer Bestandteil des Arbeitsalltags. 👏 Ganz vorne im Rennen um die meisten Lacher des Tages: Steffi und Andrea. Ob in Meetings, in der Kaffeeküche oder einfach zwischendurch – mit den beiden wird‘s halt nicht langweilig.
Ab dem 1. April 2025 könnte die Steuerbefreiung für E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben werden. Wie erfolgt die Besteuerung? Grundlage: Eigengewicht & Dauerleistung (laut Zulassungsschein) Zwei Komponenten: > Leistung → gestaffeltes Tarifsystem > Gewicht → Besteuerung nach Gewichtsklassen 🚗 Was bedeutet das für E-Auto-Besitzer? Die Mehrheit der E-Pkw dürfte unter 500 € pro Jahr bleiben. ABER: Je nach Leistung & Gewicht kann die Steuer zwischen 70 € und über 2.000 € liegen! Was haltet ihr von dieser Änderung? Schreibt es in die Kommentare!
Man sagt doch so schön: Der Schreibtisch ist ein Blick in unsere Seele...Oder ging das anders? ➡️ Swipe für einen kleinen Blick hinter die Kulissen – ganz ohne Deko, dafür mit System.
👩⚖️ Geschäftsführer:innenhaftung bei Insolvenz – Wichtig zu wissen! Ein/e Geschäftsführer:in einer GmbH kann für Abgaben haften, die vor der Insolvenz fällig waren, aber erst nach der Insolvenzeröffnung durch eine Außenprüfung festgesetzt werden. Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG): Der/Die Geschäftsführer:in haftet, wenn er keine ausreichenden Beweise für die Zahlungsunfähigkeit oder die Gleichbehandlung der Gläubiger vorlegen kann. 🔎 Konkret bedeutet das: > Im verhandelten Fall konnte der Geschäftsführer nicht nachweisen, dass keine Mittel zur Begleichung der Abgaben vorhanden waren. > Folge: Er wurde zur Haftung herangezogen. Gerichtliche Klarstellung: Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bestehen, auch wenn die Abgaben erst nach der Insolvenzeröffnung festgesetzt werden. ➡️ ❗️ Fazit: Geschäftsführer:innen müssen die finanziellen Verpflichtungen der GmbH genau im Blick behalten! Es gibt Fragen? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Ob am Telefon, bei der Terminplanung oder mitten im Orga-Trubel – Marlene behält stets den Überblick und bringt mit ihrer herzlichen Art frischen Wind in unseren Büroalltag. Sie sorgt täglich dafür, dass im Hintergrund alles rundläuft – und das mit ganz viel Engagement und Teamgeist. Wir sind dankbar, dass sie Teil unseres Teams ist! 🙌
🤔 Selbständigkeit oder Dienstverhältnis? Die richtige Einstufung zählt! Die Unterscheidung zwischen selbständiger Tätigkeit und Dienstverhältnis ist entscheidend für steuerliche und versicherungstechnische Aspekte. Was sagt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)? Die Nutzung eigener Arbeitsmittel kann ein wichtiges Kriterium für eine selbständige Tätigkeit sein. ⛰️ Der Fall eines Bergführers #storytime Ein Bergführer nutzte seine eigene Ausrüstung, was grundsätzlich für eine selbständige Tätigkeit sprach. -> Doch es gab ein Problem: Er konnte keine ausreichenden Nachweise über die betriebliche Nutzung seiner Arbeitsmittel erbringen. -> Folge: Er wurde als Dienstnehmer eingestuft. ❗️ Wichtig für alle Selbständigen: Diese Entscheidung zeigt: > Alle relevanten Faktoren müssen sorgfältig dokumentiert werden! > Nur eigene Ausrüstung zu nutzen, reicht nicht aus – der betriebliche Einsatz muss nachgewiesen werden. ➡️ Gibt es Fragen zur Einstufung? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
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