Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Mauthausen
35 Mitarbeiter
👩⚖️ Geschäftsführer:innenhaftung bei Insolvenz – Wichtig zu wissen! Ein/e Geschäftsführer:in einer GmbH kann für Abgaben haften, die vor der Insolvenz fällig waren, aber erst nach der Insolvenzeröffnung durch eine Außenprüfung festgesetzt werden. Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG): Der/Die Geschäftsführer:in haftet, wenn er keine ausreichenden Beweise für die Zahlungsunfähigkeit oder die Gleichbehandlung der Gläubiger vorlegen kann. 🔎 Konkret bedeutet das: > Im verhandelten Fall konnte der Geschäftsführer nicht nachweisen, dass keine Mittel zur Begleichung der Abgaben vorhanden waren. > Folge: Er wurde zur Haftung herangezogen. Gerichtliche Klarstellung: Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bestehen, auch wenn die Abgaben erst nach der Insolvenzeröffnung festgesetzt werden. ➡️ ❗️ Fazit: Geschäftsführer:innen müssen die finanziellen Verpflichtungen der GmbH genau im Blick behalten! Es gibt Fragen? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Ob am Telefon, bei der Terminplanung oder mitten im Orga-Trubel – Marlene behält stets den Überblick und bringt mit ihrer herzlichen Art frischen Wind in unseren Büroalltag. Sie sorgt täglich dafür, dass im Hintergrund alles rundläuft – und das mit ganz viel Engagement und Teamgeist. Wir sind dankbar, dass sie Teil unseres Teams ist! 🙌
🤔 Selbständigkeit oder Dienstverhältnis? Die richtige Einstufung zählt! Die Unterscheidung zwischen selbständiger Tätigkeit und Dienstverhältnis ist entscheidend für steuerliche und versicherungstechnische Aspekte. Was sagt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)? Die Nutzung eigener Arbeitsmittel kann ein wichtiges Kriterium für eine selbständige Tätigkeit sein. ⛰️ Der Fall eines Bergführers #storytime Ein Bergführer nutzte seine eigene Ausrüstung, was grundsätzlich für eine selbständige Tätigkeit sprach. -> Doch es gab ein Problem: Er konnte keine ausreichenden Nachweise über die betriebliche Nutzung seiner Arbeitsmittel erbringen. -> Folge: Er wurde als Dienstnehmer eingestuft. ❗️ Wichtig für alle Selbständigen: Diese Entscheidung zeigt: > Alle relevanten Faktoren müssen sorgfältig dokumentiert werden! > Nur eigene Ausrüstung zu nutzen, reicht nicht aus – der betriebliche Einsatz muss nachgewiesen werden. ➡️ Gibt es Fragen zur Einstufung? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
👩⚖️ Geschäftsführer:innenhaftung bei Insolvenz – Wichtig zu wissen! Ein/e Geschäftsführer:in einer GmbH kann für Abgaben haften, die vor der Insolvenz fällig waren, aber erst nach der Insolvenzeröffnung durch eine Außenprüfung festgesetzt werden. Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG): Der/Die Geschäftsführer:in haftet, wenn er keine ausreichenden Beweise für die Zahlungsunfähigkeit oder die Gleichbehandlung der Gläubiger vorlegen kann. 🔎 Konkret bedeutet das: > Im verhandelten Fall konnte der Geschäftsführer nicht nachweisen, dass keine Mittel zur Begleichung der Abgaben vorhanden waren. > Folge: Er wurde zur Haftung herangezogen. Gerichtliche Klarstellung: Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bestehen, auch wenn die Abgaben erst nach der Insolvenzeröffnung festgesetzt werden. ➡️ ❗️ Fazit: Geschäftsführer:innen müssen die finanziellen Verpflichtungen der GmbH genau im Blick behalten! Es gibt Fragen? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Ob am Telefon, bei der Terminplanung oder mitten im Orga-Trubel – Marlene behält stets den Überblick und bringt mit ihrer herzlichen Art frischen Wind in unseren Büroalltag. Sie sorgt täglich dafür, dass im Hintergrund alles rundläuft – und das mit ganz viel Engagement und Teamgeist. Wir sind dankbar, dass sie Teil unseres Teams ist! 🙌
🤔 Selbständigkeit oder Dienstverhältnis? Die richtige Einstufung zählt! Die Unterscheidung zwischen selbständiger Tätigkeit und Dienstverhältnis ist entscheidend für steuerliche und versicherungstechnische Aspekte. Was sagt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)? Die Nutzung eigener Arbeitsmittel kann ein wichtiges Kriterium für eine selbständige Tätigkeit sein. ⛰️ Der Fall eines Bergführers #storytime Ein Bergführer nutzte seine eigene Ausrüstung, was grundsätzlich für eine selbständige Tätigkeit sprach. -> Doch es gab ein Problem: Er konnte keine ausreichenden Nachweise über die betriebliche Nutzung seiner Arbeitsmittel erbringen. -> Folge: Er wurde als Dienstnehmer eingestuft. ❗️ Wichtig für alle Selbständigen: Diese Entscheidung zeigt: > Alle relevanten Faktoren müssen sorgfältig dokumentiert werden! > Nur eigene Ausrüstung zu nutzen, reicht nicht aus – der betriebliche Einsatz muss nachgewiesen werden. ➡️ Gibt es Fragen zur Einstufung? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
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