REICHART & PARTNER Steuerberatung Gesellschaft mbH & Co KG

Recht, Steuern, Wirtschaft

location

Steyregg

25 - 50 Mitarbeiter

Wir sind eine Steuerberatungskanzlei mit einer sehr vielfältigen Kundenstruktur im KMU-Bereich. Unsere Kunden schätzen das professionelle Niveau unserer Dienstleistungen ebenso wie die persönliche Betreuung durch unser Team von 28 hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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Buchhalter (w/m/d)

locationSteyregg
Vollzeit
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Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden? Das Unterhalten eines Vereinslokals (Clublokal) stellt grundsätzlich keinen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. Werden im Vereinslokal Getränke oder Speisen angeboten, ist ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dann nicht gegeben, wenn die Speisen oder Getränke von den Vereinsmitgliedern bereitgestellt und gegen Ersatz der Selbstkosten wiederum ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Auch darf keine gastronomische Infrastruktur in den Vereinsräumlichkeiten vorhanden sein. Das bloße Vorhandensein eines Kühlschrankes, einer Kaffeemaschine oder auch einer einfachen Kochgelegenheit (z. B. mobile Herdplatte) stellt keine gastronomische Infrastruktur dar. Im Umkehrschlusse wäre es begünstigungsschädlich, wenn die Getränke oder Speisen von Nichtmitgliedern bezogen werden (z. B. Direktlieferungen vom Großhändler) oder wenn Speisen und Getränke mit Gewinn verkauft werden. Ebenfalls wäre es begünstigungsschädlich, wenn Speisen und Getränke an Nichtmitglieder abgegeben werden.

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Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 das EU-Omnibus-Paket I und II präsentiert, mit welchem Unternehmungen in Europa von dem wachsenden Regulierungs- und Bürokratieaufwand entlastet werden sollen.

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Heute ist ein guter Tag für einen klaren Kopf! 😊 Ein klarer Kopf hilft nicht nur beim Denken, sondern auch beim Strukturieren von Zahlen und Plänen. Wir bringen Ordnung in Ihre Finanzen - Tag für Tag. 🧠

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Heute ist ein guter Tag für einen klaren Kopf! 😊 Ein klarer Kopf hilft nicht nur beim Denken, sondern auch beim Strukturieren von Zahlen und Plänen. Wir bringen Ordnung in Ihre Finanzen - Tag für Tag. 🧠

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Am 17.6.2025 wurde die im Regierungsprogramm angekündigte Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Nationalrat final beschlossen. Anderes als die Vorgängerregelung, welche eine gänzliche Befreiung von der Abgabenpflicht vorsah, ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur noch von der Lohnsteuer befreit.

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Steuertermine August 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juni: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Juni stehen bis zum 18. August 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juli: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Juli gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 18. August 2025. 📌 Kammerumlage, Kfz-Steuer für II. Quartal 2025 📌 ESt- und KÖSt-Vorauszahlung für III. Quartal 2025

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Steuertermine August 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juni: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Juni stehen bis zum 18. August 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juli: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Juli gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 18. August 2025. 📌 Kammerumlage, Kfz-Steuer für II. Quartal 2025 📌 ESt- und KÖSt-Vorauszahlung für III. Quartal 2025

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Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, so sind neben gewerberechtlichen Voraussetzungen auch die Begründung einer Betriebsstätte sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu prüfen.

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Viele Klein- und Mittelunternehmen haben Ihre Zielgruppe in einem regional begrenzten Gebiet (Stadt/Region) und brauchen somit lokales Marketing, um die gewünschte Zielgruppe zu erreichen. Werden die richtigen Marketingmaßnahmen gesetzt, so hat lokales Marketing den Vorteil, dass mit weniger Streuverlusten zu rechnen ist und so das Marketingbudget des Unternehmens optimal eingesetzt wird. Es empfehlen sich u. a. folgende Maßnahmen für lokales Marketing: - Website mit Angeboten und Bildsprache, die Bezug zur Region vermitteln - Suchmaschinenoptimierung dieser Website, bezogen auf die Region und unter Nutzung lokaler Keywords. - Nutzung von positiven Bewertungen online und Kommunikation mit Kunden, die einen lokalen Bezug erkennen lässt - Engagement für lokale Themen auf Social Media - Sponsoring von z. B. Kultur- und Sportvereinen - Teilnahme an lokalen Messen, Märkten und Veranstaltungen - Netzwerken mit anderen lokalen Anbietern

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Viele Klein- und Mittelunternehmen haben Ihre Zielgruppe in einem regional begrenzten Gebiet (Stadt/Region) und brauchen somit lokales Marketing, um die gewünschte Zielgruppe zu erreichen. Werden die richtigen Marketingmaßnahmen gesetzt, so hat lokales Marketing den Vorteil, dass mit weniger Streuverlusten zu rechnen ist und so das Marketingbudget des Unternehmens optimal eingesetzt wird. Es empfehlen sich u. a. folgende Maßnahmen für lokales Marketing: - Website mit Angeboten und Bildsprache, die Bezug zur Region vermitteln - Suchmaschinenoptimierung dieser Website, bezogen auf die Region und unter Nutzung lokaler Keywords. - Nutzung von positiven Bewertungen online und Kommunikation mit Kunden, die einen lokalen Bezug erkennen lässt - Engagement für lokale Themen auf Social Media - Sponsoring von z. B. Kultur- und Sportvereinen - Teilnahme an lokalen Messen, Märkten und Veranstaltungen - Netzwerken mit anderen lokalen Anbietern

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Im Rahmen einer veröffentlichten Anfragebeantwortung hat das BMF klargestellt, dass das normale Entgelt für eine tatsächlich am Feiertag geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist und keinen steuerfreien Zuschlag darstellt.

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Heute ist der Internationale Tag der Freude! Freude im Alltag, im Miteinander und im Beruf ist kein Zufall, sondern eine Entscheidung. Wir sagen Danke an alle, die dazu beitragen! 🌟

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Heute ist der Internationale Tag der Freude! Freude im Alltag, im Miteinander und im Beruf ist kein Zufall, sondern eine Entscheidung. Wir sagen Danke an alle, die dazu beitragen! 🌟

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Der Sommer ist auch die Zeit von Ferialjobs für Studierende. Lesen Sie im folgenden Artikel wie hoch die Zuverdienstgrenze ist, um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren.

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Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, so sind hierbei vor allem gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu überprüfen. Im Rahmen des Gewerberechts ist dabei stets zu prüfen, ob die im Ausland erbrachte Tätigkeit dort einem reglementierten Gewerbe zuzurechnen ist. Ist dies der Fall, so hat oftmals vorab der Auftragsdurchführung eine Anzeige der Tätigkeit an die ausländische Gewerbebehörde (z.B. Handwerkskammer in Deutschland) zu erfolgen und es sind im Rahmen dieser entsprechende Befähigungsnachweise vorzulegen. Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts gilt es zu beachten, ob die im Ausland abgewickelte Tätigkeit die Begründung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte nach sich zieht. In Bezug auf die Sozialversicherung haben auch selbständig Tätige im Rahmen einer Auftragsabwicklung im EU/EWR-Raum stets ein A1-Formular mitzuführen, um eine eintretende Versicherungspflicht im Ausland zu vermeiden.