Steuer- und Wirtschaftsberatung
Linz
25 - 50 Mitarbeiter
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen (Wohnungseigentum iSd. WEG) haben für künftig auftretende Erhaltungs- und Reparaturaufwendungen Vorsorge zu leisten und hierfür Rücklagen zu bilden, welche als Instandhaltungsrücklagen bezeichnet werden. Die Einkommensteuerrichtlinien (Rz. 6655c) sehen diesbezüglich vor, dass eine gebildete Instandhaltungsrücklage auf den Käufer mitübertragen wird und nicht zugunsten des Verkäufers aufzulösen ist. Wird im Vertrag die Höhe der Instandhaltungsrücklage betraglich gesondert ausgewiesen, so ist jener Teil des gesamten Kaufpreises, der auf die gebildete Instandhaltungsrücklage entfällt, beim Veräußerer nicht als Einkünfte zu erfassen, während beim Erwerber diesbezüglich keine Anschaffungskosten vorliegen. Eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage zählt somit nicht zum Kaufpreis der Immobilie und unterliegt damit nicht der Immobilienertragsteuer. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Frohe Ostern! 🐣🌷Wir wünschen erholsame Feiertage und ein schönes Osterfest!
Frohe Ostern! 🐣🌷 Wir wünschen erholsame Feiertage und ein schönes Osterfest! #Ostern #Frühling
Im Rahmen von Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen rückt das Pendlerpauschale verstärkt in den Fokus von Prüferinnen und Prüfern, da oftmals übersehen wird, dieses an die geänderten Verhältnisse (z. B. Telearbeit, Werkverkehr und Öffi-Ticket) anzupassen. Im Falle von gewährter Telearbeit ist dabei zu prüfen, ob die am Lohnzettel gemeldeten Telearbeitstage nicht der berücksichtigten Pendlerpauschale widersprechen. Nutzt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum an mehr als der Hälfte der Arbeitstage einen angebotenen Werkverkehr, so steht das Pendlerpauschale für diesen Zeitraum nicht zu. Im Falle einer von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber finanzierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (Öffi-Ticket) ist das Pendlerpauschale um den vom Arbeitgeber finanzierten monatlichen Betrag zu kürzen. Im Falle von Falsch- oder unterlassenen Angaben, wird in der Regel der Arbeitnehmer im Rahmen einer Pflichtveranlagung als Steuerschuldner herangezogen. Liegt dem Arbeitgeber kein L 34 EDV (bzw. L 33 bei Wohnsitz im Ausland) vor und berücksichtigt er dennoch ein Pendlerpauschale, so haftet der Arbeitgeber. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Tissot Goodies on Tour: unterwegs im hohen Norden ❄️🌌 Dieses Mal haben unsere Tissot Goodies echte Abenteuer erlebt. Auf einer Reise in die Lyngen-Alps in Norwegen, nördlich des Polarkreises! 🏔️ Dort erwarteten uns tief verschneite Winterlandschaften, faszinierende Nordlichter und atemberaubende Natur. Der perfekte Begleiter: unsere Tissot Ausstattung – auch bei eisigen Temperaturen.
Tissot Goodies on Tour: unterwegs im hohen Norden ❄️🌌 Dieses Mal haben unsere Tissot Goodies echte Abenteuer erlebt. Auf einer Reise in die Lyngen-Alps in Norwegen, nördlich des Polarkreises! 🏔️ Dort erwarteten uns tief verschneite Winterlandschaften, faszinierende Nordlichter und atemberaubende Natur. Der perfekte Begleiter: unsere Tissot Ausstattung – auch bei eisigen Temperaturen. #TissotSTB #TissotOnTour #LyngenAlps #Nordlichter #WinterWunderland
Erfolgreiche Steuerplanung ist wie ein guter Film: sie braucht Planung, überraschende Wendungen und ein zufriedenstellendes Ende. 🎥
Erfolgreiche Steuerplanung ist wie ein guter Film: sie braucht Planung, überraschende Wendungen und ein zufriedenstellendes Ende. 🎥 #Steuerplanung #Finanzstrategien #Erfolg
Nach dem Auslaufen der steuerfreien Mitarbeiterprämie - eine Verlängerung für das Jahr 2025 ist aktuell nicht geplant - stellt sich in der Praxis oftmals die Frage, wie Mitarbeiter nunmehr für ihre geleistete Arbeit steuerfrei am Unternehmenserfolg beteiligt werden können. Eine Möglichkeit hierfür ist die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung. Seit dem Jahr 2022 können Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu einem Betrag von € 3.000,00 pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden. Die Voraussetzungen hierfür sind: 🔹Die Bemessung der Beteiligungshöhe erfolgt auf Basis einer vergangenheitsbezogenen objektivierbaren Erfolgsgröße (z.B. Vorjahresgewinn). 🔹Die Gewährung erfolgt an alle aktiven Arbeitnehmer oder bestimmten Gruppen davon. 🔹Gewinnbeteiligungen können maximal bis zur Höhe des unternehmensrechtlichen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) bzw. ansonsten des steuerlichen Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres steuerbegünstigt ausbezahlt werden. 🔹Die Zahlung darf nicht auf einem Rechtsanspruch beruhen und nicht bisher gezahltes Entgelt oder jährliche Erhöhung ersetzen. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Happy Birthday! 🥂🎉 Letzte Woche gab es bei uns etwas zu feiern: Der runde Geburtstag einer lieben Kollegin stand an und natürlich haben wir es uns nicht nehmen lassen, gemeinsam auf sie anzustoßen! 🥳 Alles Gute nochmals – wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre im Team! 😊
Happy Birthday! 🥂🎉 Letzte Woche gab es bei uns etwas zu feiern: Der runde Geburtstag einer lieben Kollegin stand an und natürlich haben wir es uns nicht nehmen lassen, gemeinsam auf sie anzustoßen! 🥳 Alles Gute nochmals – wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre im Team! 😊 #TissotSTB #Geburtstag #TeamSpirit #HappyBirthday
Steuertermine April 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Februar: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Februar stehen bis zum 15. April 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für März: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für März gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. April 2025.
Steuertermine April 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Februar: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Februar stehen bis zum 15. April 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für März: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für März gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. April 2025.
Kanzlei-Mittagessen - Ostern kann kommen! 🐣🥚 Passend zur Osterzeit stand unser gestriges Mittagessen ganz im Zeichen von Frühlingsgenuss: 🍵 Vorspeise: Spinatsuppe mit einem perfekt gegarten Stundenei 🍽️ Hauptgang: Perlgraupen, Spargel und eine zarte Hühnerroulade Ein großes Dankeschön an Grilly für dieses köstliche Menü!😊 #TissotSTB #Osterzeit #BusinessLunch #Genussmoment
Eine solide Kundenbindung ist der Schlüssel zum Erfolg. Denn Stammkundinnen und Stammkunden sind nicht nur treu, sondern auch wertvolle Botschafter. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Kunden langfristig binden: 🔹 Begeistern Sie Ihre Kunden mit Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und schnellen Problemlösungen. Kunden, die von Ihrer Kompetenz und Qualität überzeugt sind, kommen gerne zurück. 🔹 Mit informativen Newslettern, Geburtstagsgrüßen oder Tipps bleiben Sie im Gedächtnis. Auch über Social Media lassen sich Beziehungen stärken. 🔹 Belohnen Sie die Treue Ihrer Kunden mit besonderen Extras wie einem kostenlosen Beratungsgespräch, individuellen Services oder Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen. 🔹 Machen Sie zufriedene Kunden zu Markenbotschaftern, indem Sie Empfehlungsprogramme einrichten. 🔹 Schaffen Sie ein Netzwerk, in dem sich Kunden gut aufgehoben fühlen. Dies kann z. B. durch regelmäßige Infoabende oder Online-Communities geschehen. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen (Wohnungseigentum iSd. WEG) haben für künftig auftretende Erhaltungs- und Reparaturaufwendungen Vorsorge zu leisten und hierfür Rücklagen zu bilden, welche als Instandhaltungsrücklagen bezeichnet werden. Die Einkommensteuerrichtlinien (Rz. 6655c) sehen diesbezüglich vor, dass eine gebildete Instandhaltungsrücklage auf den Käufer mitübertragen wird und nicht zugunsten des Verkäufers aufzulösen ist. Wird im Vertrag die Höhe der Instandhaltungsrücklage betraglich gesondert ausgewiesen, so ist jener Teil des gesamten Kaufpreises, der auf die gebildete Instandhaltungsrücklage entfällt, beim Veräußerer nicht als Einkünfte zu erfassen, während beim Erwerber diesbezüglich keine Anschaffungskosten vorliegen. Eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage zählt somit nicht zum Kaufpreis der Immobilie und unterliegt damit nicht der Immobilienertragsteuer. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Frohe Ostern! 🐣🌷Wir wünschen erholsame Feiertage und ein schönes Osterfest!
Frohe Ostern! 🐣🌷 Wir wünschen erholsame Feiertage und ein schönes Osterfest! #Ostern #Frühling
Im Rahmen von Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen rückt das Pendlerpauschale verstärkt in den Fokus von Prüferinnen und Prüfern, da oftmals übersehen wird, dieses an die geänderten Verhältnisse (z. B. Telearbeit, Werkverkehr und Öffi-Ticket) anzupassen. Im Falle von gewährter Telearbeit ist dabei zu prüfen, ob die am Lohnzettel gemeldeten Telearbeitstage nicht der berücksichtigten Pendlerpauschale widersprechen. Nutzt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum an mehr als der Hälfte der Arbeitstage einen angebotenen Werkverkehr, so steht das Pendlerpauschale für diesen Zeitraum nicht zu. Im Falle einer von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber finanzierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (Öffi-Ticket) ist das Pendlerpauschale um den vom Arbeitgeber finanzierten monatlichen Betrag zu kürzen. Im Falle von Falsch- oder unterlassenen Angaben, wird in der Regel der Arbeitnehmer im Rahmen einer Pflichtveranlagung als Steuerschuldner herangezogen. Liegt dem Arbeitgeber kein L 34 EDV (bzw. L 33 bei Wohnsitz im Ausland) vor und berücksichtigt er dennoch ein Pendlerpauschale, so haftet der Arbeitgeber. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Tissot Goodies on Tour: unterwegs im hohen Norden ❄️🌌 Dieses Mal haben unsere Tissot Goodies echte Abenteuer erlebt. Auf einer Reise in die Lyngen-Alps in Norwegen, nördlich des Polarkreises! 🏔️ Dort erwarteten uns tief verschneite Winterlandschaften, faszinierende Nordlichter und atemberaubende Natur. Der perfekte Begleiter: unsere Tissot Ausstattung – auch bei eisigen Temperaturen.
Tissot Goodies on Tour: unterwegs im hohen Norden ❄️🌌 Dieses Mal haben unsere Tissot Goodies echte Abenteuer erlebt. Auf einer Reise in die Lyngen-Alps in Norwegen, nördlich des Polarkreises! 🏔️ Dort erwarteten uns tief verschneite Winterlandschaften, faszinierende Nordlichter und atemberaubende Natur. Der perfekte Begleiter: unsere Tissot Ausstattung – auch bei eisigen Temperaturen. #TissotSTB #TissotOnTour #LyngenAlps #Nordlichter #WinterWunderland
Erfolgreiche Steuerplanung ist wie ein guter Film: sie braucht Planung, überraschende Wendungen und ein zufriedenstellendes Ende. 🎥
Erfolgreiche Steuerplanung ist wie ein guter Film: sie braucht Planung, überraschende Wendungen und ein zufriedenstellendes Ende. 🎥 #Steuerplanung #Finanzstrategien #Erfolg
Nach dem Auslaufen der steuerfreien Mitarbeiterprämie - eine Verlängerung für das Jahr 2025 ist aktuell nicht geplant - stellt sich in der Praxis oftmals die Frage, wie Mitarbeiter nunmehr für ihre geleistete Arbeit steuerfrei am Unternehmenserfolg beteiligt werden können. Eine Möglichkeit hierfür ist die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung. Seit dem Jahr 2022 können Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu einem Betrag von € 3.000,00 pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden. Die Voraussetzungen hierfür sind: 🔹Die Bemessung der Beteiligungshöhe erfolgt auf Basis einer vergangenheitsbezogenen objektivierbaren Erfolgsgröße (z.B. Vorjahresgewinn). 🔹Die Gewährung erfolgt an alle aktiven Arbeitnehmer oder bestimmten Gruppen davon. 🔹Gewinnbeteiligungen können maximal bis zur Höhe des unternehmensrechtlichen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) bzw. ansonsten des steuerlichen Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres steuerbegünstigt ausbezahlt werden. 🔹Die Zahlung darf nicht auf einem Rechtsanspruch beruhen und nicht bisher gezahltes Entgelt oder jährliche Erhöhung ersetzen. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Happy Birthday! 🥂🎉 Letzte Woche gab es bei uns etwas zu feiern: Der runde Geburtstag einer lieben Kollegin stand an und natürlich haben wir es uns nicht nehmen lassen, gemeinsam auf sie anzustoßen! 🥳 Alles Gute nochmals – wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre im Team! 😊
Happy Birthday! 🥂🎉 Letzte Woche gab es bei uns etwas zu feiern: Der runde Geburtstag einer lieben Kollegin stand an und natürlich haben wir es uns nicht nehmen lassen, gemeinsam auf sie anzustoßen! 🥳 Alles Gute nochmals – wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre im Team! 😊 #TissotSTB #Geburtstag #TeamSpirit #HappyBirthday
Steuertermine April 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Februar: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Februar stehen bis zum 15. April 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für März: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für März gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. April 2025.
Steuertermine April 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Februar: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Februar stehen bis zum 15. April 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für März: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für März gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. April 2025.
Kanzlei-Mittagessen - Ostern kann kommen! 🐣🥚 Passend zur Osterzeit stand unser gestriges Mittagessen ganz im Zeichen von Frühlingsgenuss: 🍵 Vorspeise: Spinatsuppe mit einem perfekt gegarten Stundenei 🍽️ Hauptgang: Perlgraupen, Spargel und eine zarte Hühnerroulade Ein großes Dankeschön an Grilly für dieses köstliche Menü!😊 #TissotSTB #Osterzeit #BusinessLunch #Genussmoment
Eine solide Kundenbindung ist der Schlüssel zum Erfolg. Denn Stammkundinnen und Stammkunden sind nicht nur treu, sondern auch wertvolle Botschafter. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Kunden langfristig binden: 🔹 Begeistern Sie Ihre Kunden mit Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und schnellen Problemlösungen. Kunden, die von Ihrer Kompetenz und Qualität überzeugt sind, kommen gerne zurück. 🔹 Mit informativen Newslettern, Geburtstagsgrüßen oder Tipps bleiben Sie im Gedächtnis. Auch über Social Media lassen sich Beziehungen stärken. 🔹 Belohnen Sie die Treue Ihrer Kunden mit besonderen Extras wie einem kostenlosen Beratungsgespräch, individuellen Services oder Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen. 🔹 Machen Sie zufriedene Kunden zu Markenbotschaftern, indem Sie Empfehlungsprogramme einrichten. 🔹 Schaffen Sie ein Netzwerk, in dem sich Kunden gut aufgehoben fühlen. Dies kann z. B. durch regelmäßige Infoabende oder Online-Communities geschehen. *Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Tissot Steuerberatungs GmbH
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