REICHART & PARTNER Steuerberatung Gesellschaft mbH & Co KG

Recht, Steuern, Wirtschaft

location

Steyregg

25 - 50 Mitarbeiter

Wir sind eine Steuerberatungskanzlei mit einer sehr vielfältigen Kundenstruktur im KMU-Bereich. Unsere Kunden schätzen das professionelle Niveau unserer Dienstleistungen ebenso wie die persönliche Betreuung durch unser Team von 28 hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

REICHART & PARTNER Steuerberatung Gesellschaft mbH & Co KG

Buchhalter (w/m/d)

locationSteyregg
Vollzeit
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Viele Klein- und Mittelunternehmen haben Ihre Zielgruppe in einem regional begrenzten Gebiet (Stadt/Region) und brauchen somit lokales Marketing, um die gewünschte Zielgruppe zu erreichen. Werden die richtigen Marketingmaßnahmen gesetzt, so hat lokales Marketing den Vorteil, dass mit weniger Streuverlusten zu rechnen ist und so das Marketingbudget des Unternehmens optimal eingesetzt wird. Es empfehlen sich u. a. folgende Maßnahmen für lokales Marketing: - Website mit Angeboten und Bildsprache, die Bezug zur Region vermitteln - Suchmaschinenoptimierung dieser Website, bezogen auf die Region und unter Nutzung lokaler Keywords. - Nutzung von positiven Bewertungen online und Kommunikation mit Kunden, die einen lokalen Bezug erkennen lässt - Engagement für lokale Themen auf Social Media - Sponsoring von z. B. Kultur- und Sportvereinen - Teilnahme an lokalen Messen, Märkten und Veranstaltungen - Netzwerken mit anderen lokalen Anbietern

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Viele Klein- und Mittelunternehmen haben Ihre Zielgruppe in einem regional begrenzten Gebiet (Stadt/Region) und brauchen somit lokales Marketing, um die gewünschte Zielgruppe zu erreichen. Werden die richtigen Marketingmaßnahmen gesetzt, so hat lokales Marketing den Vorteil, dass mit weniger Streuverlusten zu rechnen ist und so das Marketingbudget des Unternehmens optimal eingesetzt wird. Es empfehlen sich u. a. folgende Maßnahmen für lokales Marketing: - Website mit Angeboten und Bildsprache, die Bezug zur Region vermitteln - Suchmaschinenoptimierung dieser Website, bezogen auf die Region und unter Nutzung lokaler Keywords. - Nutzung von positiven Bewertungen online und Kommunikation mit Kunden, die einen lokalen Bezug erkennen lässt - Engagement für lokale Themen auf Social Media - Sponsoring von z. B. Kultur- und Sportvereinen - Teilnahme an lokalen Messen, Märkten und Veranstaltungen - Netzwerken mit anderen lokalen Anbietern

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Im Rahmen einer veröffentlichten Anfragebeantwortung hat das BMF klargestellt, dass das normale Entgelt für eine tatsächlich am Feiertag geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist und keinen steuerfreien Zuschlag darstellt.

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Heute ist der Internationale Tag der Freude! Freude im Alltag, im Miteinander und im Beruf ist kein Zufall, sondern eine Entscheidung. Wir sagen Danke an alle, die dazu beitragen! 🌟

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Heute ist der Internationale Tag der Freude! Freude im Alltag, im Miteinander und im Beruf ist kein Zufall, sondern eine Entscheidung. Wir sagen Danke an alle, die dazu beitragen! 🌟

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Der Sommer ist auch die Zeit von Ferialjobs für Studierende. Lesen Sie im folgenden Artikel wie hoch die Zuverdienstgrenze ist, um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren.

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Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, so sind hierbei vor allem gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu überprüfen. Im Rahmen des Gewerberechts ist dabei stets zu prüfen, ob die im Ausland erbrachte Tätigkeit dort einem reglementierten Gewerbe zuzurechnen ist. Ist dies der Fall, so hat oftmals vorab der Auftragsdurchführung eine Anzeige der Tätigkeit an die ausländische Gewerbebehörde (z.B. Handwerkskammer in Deutschland) zu erfolgen und es sind im Rahmen dieser entsprechende Befähigungsnachweise vorzulegen. Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts gilt es zu beachten, ob die im Ausland abgewickelte Tätigkeit die Begründung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte nach sich zieht. In Bezug auf die Sozialversicherung haben auch selbständig Tätige im Rahmen einer Auftragsabwicklung im EU/EWR-Raum stets ein A1-Formular mitzuführen, um eine eintretende Versicherungspflicht im Ausland zu vermeiden.

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Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, so sind hierbei vor allem gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu überprüfen. Im Rahmen des Gewerberechts ist dabei stets zu prüfen, ob die im Ausland erbrachte Tätigkeit dort einem reglementierten Gewerbe zuzurechnen ist. Ist dies der Fall, so hat oftmals vorab der Auftragsdurchführung eine Anzeige der Tätigkeit an die ausländische Gewerbebehörde (z.B. Handwerkskammer in Deutschland) zu erfolgen und es sind im Rahmen dieser entsprechende Befähigungsnachweise vorzulegen. Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts gilt es zu beachten, ob die im Ausland abgewickelte Tätigkeit die Begründung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte nach sich zieht. In Bezug auf die Sozialversicherung haben auch selbständig Tätige im Rahmen einer Auftragsabwicklung im EU/EWR-Raum stets ein A1-Formular mitzuführen, um eine eintretende Versicherungspflicht im Ausland zu vermeiden.

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Der Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2025 sieht einen Umwidmungszuschlag in Höhe von 30 % der positiven Einkünfte aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke vor, durch welchen Umwidmungsgewinne künftig höher besteuert werden sollen.

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Juli 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Mai: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Mai stehen bis zum 15. Juli 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juni: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Juni gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Juli 2025.

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Juli 2025: 📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Mai: Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Mai stehen bis zum 15. Juli 2025 zur Zahlung an. 📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juni: Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Juni gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Juli 2025.

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Der Nationalrat hat am 7. März 2025 beschlossen, die Bildungskarenz mit 1. April 2025 abzuschaffen. An die Stelle der Bildungskarenz tritt mit 1. Jänner 2026 die neue Weiterbildungszeit.

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Mikromanagement vermeiden Mikromanagement bezeichnet eine Führungsart, bei der Führungskräfte Aufgaben nicht wirklich abgeben und über jedes Detail informiert sein wollen. Statt echter Delegation wird jede Handlung überwacht, Anweisungen sind oft kompliziert und detailreich ausgestaltet und der Freiraum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt gering. Häufiges Mikromanagement kann letztendlich zu Kündigungen von engagierten Mitarbeitern führen. Um Mikromanagement zu vermeiden, sollten Führungskräfte bewusst ihre Vorgaben und Kontrollen lockern. Überschaubare und klare Anweisungen genügen meist – insbesondere bei routinierten oder einfachen Aufgaben. Wichtig ist es, Ziele und Aufgaben klar zu besprechen, ohne den Weg zur Zielerreichung im Detail vorzuschreiben. Für die Führungskraft ist es zudem wichtig, sich regelmäßig Feedback von Mitarbeitenden einzuholen: Wo fühlen sie sich eingeengt? Wo wünschen sie sich mehr Verantwortung?

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Mikromanagement vermeiden Mikromanagement bezeichnet eine Führungsart, bei der Führungskräfte Aufgaben nicht wirklich abgeben und über jedes Detail informiert sein wollen. Statt echter Delegation wird jede Handlung überwacht, Anweisungen sind oft kompliziert und detailreich ausgestaltet und der Freiraum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt gering. Häufiges Mikromanagement kann letztendlich zu Kündigungen von engagierten Mitarbeitern führen. Um Mikromanagement zu vermeiden, sollten Führungskräfte bewusst ihre Vorgaben und Kontrollen lockern. Überschaubare und klare Anweisungen genügen meist – insbesondere bei routinierten oder einfachen Aufgaben. Wichtig ist es, Ziele und Aufgaben klar zu besprechen, ohne den Weg zur Zielerreichung im Detail vorzuschreiben. Für die Führungskraft ist es zudem wichtig, sich regelmäßig Feedback von Mitarbeitenden einzuholen: Wo fühlen sie sich eingeengt? Wo wünschen sie sich mehr Verantwortung?

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Werden ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen in Österreich beauftragt, so löst dies, abseits etwaiger steuerrechtlicher Verpflichtungen, eine Vielzahl von Melde- und Nachweispflichten im Inland aus.